Bescheinigung für Kirchenaustritt beantragen

Allgemeine Informationen

Ihre Kirchenaustrittserklärung nimmt das Standesamt Ihres Wohnortes entgegen. Die mündliche Erklärung können Sie im Standesamt zur Niederschrift vortragen, eine schriftliche Erklärung muss notariell beglaubigt sein.

Weitere Informationen

Kirchenaustritt bei Kindern und Jugendlichen kann wie folgt erklärt werden:

  • bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres: durch gesetzliche Vertreter
  • ab Vollendung des 7. Lebensjahres bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres: durch gesetzlichen Vertreter oder vom Kind selbst mit Einwilligung des gesetzlichen Vertreters
  • ab Vollendung des 12. Lebensjahres: Austrittserklärung durch gesetzlichen Vertreter mit vorheriger Einwilligung des Kindes
  • ab Vollendung des 14. Lebensjahres (religionsmündigkeit): durch Jugendlichen selbst

Öffnungszeiten Gemeinde Sülzetal

Montag: geschlossen
Dienstag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 16:30 Uhr
Freitag: geschlossen
und nach Vereinbarung

Telefonisch erreichen Sie die Gemeinde auch außerhalb der Sprechtage montags bis freitags von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr unter 039205 646-0 oder per E-Mail an buergermeister@gemeinde-suelzetal.de

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis

Mit der Bescheinigung über den Austritt aus der Religionsgemeinschaft können Sie die Streichung der Kirchensteuer bei Ihrem zuständigen Finanzamt vornehmen lassen.

Gebühren (Kosten)

  • Entgegennahme der Kirchenaustrittserklärung: 30,00 Euro