Reisepass wegen Ablauf der Gültigkeit beantragen

Allgemeine Informationen

Eine Verlängerung des Reisepasses ist nicht möglich. Ist der Reisepass abgelaufen, müssen Sie - soweit der Reisepass weiterhin benötigt wird - ein neuer Reisepass ausgestellt werden.

Verfahrensablauf

Sie müssen für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Sie müssen die Richtigkeit der persönlichen Daten und Ihre deutsche Staatsangehörigkeit bestätigen und Ihre Fingerabdrücke abgeben.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der Ihr Hauptwohnsitz ist.

Gebühren

  • Gebühr: 70,00 Euro
    Reisepass mit 32 Seiten für Personen über 24 Jahre
  • Gebühr: 37,50 Euro
    Reisepass mit 32 Seiten für Personen unter 24 Jahren
  • Gebühr: 92,00 Euro
    Reisepass mit 48 Seiten für Personen über 24 Jahre
  • Gebühr: 59,50 Euro
    Reisepass mit 48 Seiten für Personen unter 24 Jahren

Rechtsgrundlage

Öffnungszeiten Gemeinde Sülzetal

Montag: geschlossen
Dienstag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 16:30 Uhr
Freitag: geschlossen
und nach Vereinbarung

Telefonisch erreichen Sie die Gemeinde auch außerhalb der Sprechtage montags bis freitags von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr unter 039205 646-0 oder per E-Mail an buergermeister@gemeinde-suelzetal.de