Zum Schutz vor der Geflügelpest (Aviäre Influenza) hat der Landkreis Börde eine Allgemeinverfügung, die sich nun ohne Einschränkung an alle Geflügelhalter richtet, erlassen. Demnach sind gehaltenes Geflügel und in Gefangenschaft gehaltene Vögel anderer Arten im gesamten Gebiet des Landkreises Börde bis auf Weiteres in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung zu halten. Bisher galt das Aufstallungsgebot nur für bestimmte Risikogebiete (Verfügung vom 21.12.2020).
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