Die Brut- und Setzzeit ist gesetzlich festgelegt und beginnt am 1. März und dauert bis 15. Juli an.
Während dieser Zeit darf ein Hund sowohl im Wald und Feld als auch an angrenzenden öffentlichen Straßen nicht abgeleint werden. Eine Verstoß kann mit einer Geldbuße bis 25.000 Euro geahndet werden. Besonders in Jagdgebieten muss Acht gegeben werden. Befindet sich ein Hund in einem sogenannten Einwirkungsbereich, darf der Hund vom Jäger getötet werden, auch wenn er nicht wildert.
Auch die Hecken, Sträucher und anderes Gehölz stehen in diesem Zeitraum unter besonderem Schutz. Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet in der Zeit vom 1. März bis 15. Juli Hecken einen Pflegeschnitt zu verpassen oder auf Stock zu setzen. Das gilt auch für Gebüsche und andere Gehölze. Damit soll insbesondere die Fortpflanzung vieler Tierarten geschützt werden.
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