Sehr geehrte Damen und Herren,
das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat mit den beigefügten Anlagen 1 bis 3 über die Verlängerung der Antragsfrist bei der Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen nach dem Gesetz zur strafrechtlichen Rehabilitierung der nach dem 08. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten Personen (StrRehaHomG) bis zum 21. Juli 2027 informiert.
Das BMJ bittet darum, die Bekanntmachung dieser Antragsverlängerung zu unterstützen, z. B durch Auslage der beigefügten Informationen in Bürgerämtern, Sozialämtern, Begegnungsstätten oder Stadtbibliotheken.
Als Anlagen 1 und 2 sind Informationsflyer (PDF-Dateien) beigefügt mit dem Thema „Verfolgt nach § 175 Strafgesetzbuch?“ und „Verfolgt nach § 151 StGB-DDR?“. Die Flyer (im DIN A5-Format, aufklappbar) eignen sich zur Auslage in diversen Einrichtungen und können auch als Poster genutzt werden. Bei Bedarf kann das BMJ auch großformatige Plakate (84x59,5 cm) zur Verfügung stellen.
Die Bestellung der Flyer und Plakate kann über das Bundesamt für Justiz, Referat III 6, 53094 Bonn, schriftlich, per Telefon: +49 228 99410-50 86 oder E-Mail: rehabilitierung@bfj.bund.de erfolgen.
Das Bundesamt für Justiz informiert betroffene Frauen und Männer über die Entschädigungsmöglichkeiten unter dem Link:
https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Entschaedigung/Homosexualitaet/Homosexualitaet_node.html
Vordrucke der Antragsformulare befinden sich unter der Rubrik „Formulare“ unter dem Link:
Wir bitten um Kenntnisnahme.
Montag: geschlossen
Dienstag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 16:30 Uhr
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und nach Vereinbarung