Sie können die Einbürgerung zur Erlangung der deutschen Staatsbürgerschaft beantragen, wenn Sie einen Einbürgerungsanspruch haben.
Mit der Einbürgerung erhalten Sie die deutsche Staatsangehörigkeit und werden gleichberechtigte Bürgerin oder gleichberechtigter Bürger der Bundesrepublik Deutschland mit allen Rechten und Pflichten.
Mit der deutschen Staatsangehörigkeit können Sie unter anderem
Die Einbürgerung wird wirksam durch Aushändigung der Einbürgerungsurkunde.
Die zuständige Behörde ist die Staatsangehörigkeitsbehörde Ihres Wohnortes.
Hinweise:
Staatsangehörigkeitsbehörde Ihres Wohnortes