Sie sind in Deutschland als Kind staatenloser Eltern geboren? Dann haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Einbürgerung.
Mit der Einbürgerung erhalten Sie die deutsche Staatsangehörigkeit. Damit werden Sie gleichberechtigte Bürgerin oder gleichberechtigter Bürger der Bundesrepublik Deutschland mit allen Rechten und Pflichten.
Sie können unter anderem
Wenn Sie seit Ihrer Geburt in Deutschland staatenlos sind, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung.
Staatenlos sind Personen, die kein Staat aufgrund seines Rechtes als Staatsangehörige ansieht.
Hierfür müssen Sie
Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn Sie rechtskräftig zu einer Freiheits- oder Jungendstrafe von mehr als 5 Jahren verurteilt worden sind.
Wird wegen des Verdachts einer Straftat gegen Sie ermittelt, bleibt das Einbürgerungsverfahren bis zum Abschluss des Verfahrens ausgesetzt.
Die Einbürgerung wird wirksam durch Aushändigung der Einbürgerungsurkunde. Die zuständige Behörde ist die Staatsangehörigkeitsbehörde Ihres Wohnortes.
Ihren Antrag auf Einbürgerung können Sie schriftlich bei der zuständigen Stelle einreichen:
Bitte wenden Sie sich an die Staatsangehörigkeitsbehörde Ihres Wohnortes.
Fristtyp: Antragsfrist
Bemerkung (für weitere Informationen zur Frist): Den Antrag müssen Sie bis zu Ihrem 21. Geburtstag stellen.
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Ja