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Elektronische Ursprungszeugnisse und andere Handelsbescheinigungen der HWK beantragen

Nr. 99058014012000

Ausstellung von elektronischem Ursprungszeugnis und sonstiger dem Außenwirtschaftsverkehr dienender Bescheinigung

Volltext

- Das Ursprungszeugnis spielt eine Rolle bei der Anwendung von Vorzugszöllen und Antidumping-Maßnahmen oder dient der Preiskontrolle, der Überwachung von Einfuhrbeschränkungen und ähnlichen Zwecken. Das Ursprungszeugnis ist ein von einer unabhängigen Stelle erstellter eindeutiger Nachweis des handelspolitischen Ursprungs von Waren. Im internationalen Warenverkehr ist der Nachweis des Ursprungs häufig erforderlich.
 
- zur Erfüllung staatlicher Anforderungen des Empfangslandes:
- Kontrolle der Warenströme
- Durchführung von Antidumping-Maßnahmen
- Überwachung von Importbeschränkungen und Importkontingenten
- zur Erfüllung privatrechtlicher Verpflichtungen:
- im Einzelfall zur Inanspruchnahme von Zollermäßigungen
- Ursprungsnachweis im Rahmen von Exportkreditversicherungen (Hermes-Bürgschaften)
- Durchführung von Preis- und Qualitätskontrollen
- Kundenwunsch
- Akkreditiv
- In der Regel entscheidet das Zielland über die Notwendigkeit eines Ursprungszeugnisses.

Ansprechpartner sind die Industrie- und Handelskammern (IHK).

Verfahrensablauf

  • Der Antrag auf Ausstellung erfolgt online
  • Benennung des UZ-Admins und ggf. Stellvertreters für das Unternehmen per Mail (Betreff "UZ-Admin")
  • Anmeldung und, wenn nötig, Registrierung weiterer Antragsteller im Unternehmen

Ansprechpunkt

Ansprechpartner sind die Industrie- und Handelskammern (IHK)

Voraussetzungen

- Die IHK stellt auf Antrag die für den Außenwirtschaftsverkehr erforderlichen Ursprungszeugnisse und/oder sonstige dem Außenwirtschaftsverkehr dienende Bescheinigungen aus. Dazu ist es erforderlich, dass Sie Ihren Firmensitz, Ihre Betriebsstätte oder Ihren Wohnsitz im HWK-Bezirk haben und die Ware zumindest im Zollgebiet der Europäischen Union versandbereit ist oder sich in der Versendung befindet. Blanko-Ursprungszeugnisse können nicht ausgestellt werden.

- In der Regel erfolgt die Antragstellung elektronisch

Erforderliche Unterlagen

Ergibt sich aus dem Antrag, dass die Waren "in einem anderen Betrieb" hergestellt wurden, so müssen bei der Antragstellung Ursprungsnachweise vorgelegt werden, aus denen sich der Ursprung der Waren zweifelsfrei ergibt:
- Ursprungszeugnis des Vorlieferanten
- Lieferantenerklärungen
- Herstellerrechnungen, Lieferscheine oder andere Geschäftspapiere von Herstellern aus der Europäischen Union, wenn sie erkennen lassen, dass die Waren im eigenen Betrieb in hergestellt worden sind.

Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen IHK, ob Sie weitere Unterlagen einreichen müssen.

Kosten

  • Die Ausstellung der Dokumente ist gebührenpflichtig
  • Die Gebühren richten sich nach dem Gebührentarif der IHKs

Bearbeitungsdauer

Die Registrierung kann innerhalb weniger Minuten erfolgen. Die Ausstellung der Dokumente erfolgt in der Regel innerhalb der Dienstzeiten am gleichen Tag.

Rechtsgrundlage(n)

Formulare

  • persönliches Erscheinen nötig: nein

Hinweise (Besonderheiten)

Elektronisch ausgestellte Ursprungszeugnisse und bescheinigte Dokumente werden in der Regel anerkannt. Ausnahme: Bundesverwaltungsamt (BVA).

Wenn Unternehmen die eUZ-Anwendung nutzen, haben sie auch weiterhin die Möglichkeit, Ursprungszeugnisse und Handelspapiere in Papierform zu beantragen.

Zu bescheinigende Dokumente müssen im PDF-Format hochgeladen werden.

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