Um eine Bestattung im Sarg durchzuführen, muss vieles beachtet werden. Eine Übersicht finden Sie hier.
Erdbestattung wird die verstorbene Person in der Erde auf einem Friedhof beigesetzt. Manche Träger des Friedhofs erlauben auch die Beisetzung in einer Gruft oder einem oberirdischen Grabgebäude.
Ausnahmen von der Sargpflicht bei Erdbestattungen sieht das Bestattungsgesetz Sachsen-Anhalt nicht vor. Verbietet die Religion der verstorbenen Person eine Beisetzung in einem Sarg, haben manche Friedhofsträger Lösungen entwickelt, wie religiöse Motive mit der Sargpflicht in Einklang gebracht werden können.
Es gibt unterschiedliche Arten von Grabstätten (Wahlgrab, Reihengrab, Gemeinschaftsanlagen). Über das Angebot entscheidet der jeweilige Friedhofsträger. Ein wichtiger Unterschied zwischen einem Wahlgrab und einem Reihengrab ist, dass bei einem Reihengrab eine Verlängerung des Nutzungsrechts nicht möglich ist und dass Reihengräber in der Regel kostengünstiger sind. Auch kann in einem Reihengrab stets nur eine Person beigesetzt werden. Später sterbende Angehörige dürfen somit nicht in diesem Reihengrab, sondern müssen in einer anderen Grabstätte beigesetzt werden.
Die Lage und Größe des Grabes, die Ruhezeit, die Dauer des Nutzungsrechts, Gebühren und weitere Details (zum Beispiel Grabpflege) werden von der jeweiligen Friedhofsverwaltung per Satzung (= Friedhofsordnung, Friedhofsgebührensatzung) festgelegt.
Hinweis: Die meisten Formalitäten übernimmt in der Regel das beauftragte Bestattungsunternehmen. Dort erhalten Sie auch pietätvolle Beratung. Lassen Sie sich vor der Beauftragung die angebotenen Dienstleistungen und Preise erläutern.
Wenden Sie sich an die Gemeinde oder Stadt, in der die Beerdigung durchgeführt werden soll.
Die weiteren Voraussetzungen erfragen Sie bitte bei Ihrem Bestattungsinstitut.
Welche weiteren Unterlagen und Nachweise erforderlich sind, erfragen Sie bitte bei Ihrem beauftragten Bestattungsinstitut bzw. bei der Gemeinde oder Kirche, auf deren Friedhof die Beisetzung erfolgen soll.
Es fallen mindestens Kosten an für:
Sofern Sie eine Trauerfeier durchführen, fallen zusätzliche Kosten an, z.B. für die Trauerhalle, die Person, die die Trauerrede hält, Bewirtung etc).
Die Höhe der Kosten ist von der Art und Weise der Bestattung abhängig und bei dem von Ihnen beauftragten Bestattungsunternehmen und dem Träger des Friedhofs, auf dem die Beisetzung erfolgen soll, zu erfragen.
Sollten Sie die Kosten nicht aufbringen können, wenden Sie sich schnell an Ihr zuständiges Sozialamt.
Eine Bestattung darf im Regelfall frühestens 48 Stunden nach dem Eintritt des Todes erfolgen.
Die Erdbestattung soll innerhalb von 10 Tagen nach Todeseintritt vorgenommen werden.
Die untere Gesundheitsbehörde (= Landkreis) kann eine frühere Bestattung aus religiösen Gründen erlauben oder aus Gründen der Hygiene anordnen. Sie kann auch eine spätere Bestattung erlauben, wenn dem keine hygienischen Gründe entgegenstehen.