Kindertagesbetreuung anmelden
Sie wollen ihr Kind in einer Tageseinrichtung anmelden? Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen.
Kosten
Für die Betreuung und Förderung Ihres Kindes in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle können Kostenbeiträge anfallen. Die Höhe richtet sich nach den vereinbarten Betreuungsstunden.
Wenn Sie für zwei oder mehr Kinder Kindergeld erhalten und diese Kinder gleichzeitig in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflegestellen betreut werden, dann zahlen Sie insgesamt höchstens den Kostenbeitrag für das älteste dieser betreuten Kinder, wenn die Kinder noch nicht zur Schule gehen,
Bis zum 31. Dezember 2026 gilt eine abweichende Regelung: Erhalten Sie für zwei oder mehr Kinder Kindergeld und werden diese gleichzeitig in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflegestellen betreut, zahlen Sie nur den Kostenbeitrag für das älteste betreute Kind sowie für jedes weitere betreute Kind, das bereits die Schule besucht.
Sie müssen als Erziehungsberechtigte die Verpflegungskosten zahlen. Hierzu zählen die Kosten für Lebensmittel, Zubereitung und Lieferung der angebotenen Speisen und Getränke.
Voraussetzungen
- Kinder bis zum 3. Geburtstag: Ihr Kind darf in eine Krippe gehen.
- Ab dem 3. Geburtstag bis zum Schuleintritt: Ihr Kind darf in einen Kindergarten gehen.
- Ab Schuleintritt bis zum 14. Geburtstag oder dem Eintritt in den 7. Schuljahrgang: Ihr Kind darf einen Hort besuchen.
- Der gewöhnliche Aufenthalt Ihres Kindes ist in Sachsen-Anhalt.
Verfahrensablauf
Sie sollten sich rechtzeitig bei der zuständigen Stelle informieren und Ihre Wünsche, zum Beispiel den Betreuungsumfang oder Ort der Betreuung, anmelden.
Der persönliche Kontakt oder das persönliche Kennenlernen zwischen Ihnen und der KiTa ist daneben auch sinnvoll und in der Regel auch möglich. Viele Einrichtungen bieten vor einer Anmeldung oder vor Abschluss des Betreuungsvertrages ein Kennenlernen ihrer Einrichtung an.