Handelsregister Abschrift beantragen
Allgemeine Informationen
Zu Informationszwecken kann beim Registergericht ein Ausdruck aus dem elektronisch geführten Handelsregister beantragt werden. Soweit Schriftstücke nur in Papierform vorliegen, werden Abschriften gefertigt.
Verfahrensablauf
- Einen Ausdruck oder eine Abschrift aus dem Handelsregister beantragen Sie persönlich oder schriftlich (einfache Form) beim zuständigen Registergericht.
- Erfolgt die Antragstellung schriftlich, erhalten Sie zunächst eine Zahlungsaufforderung.
- Ist der Betrag beim betroffenen Amtsgericht gutgeschrieben, wird Ihnen das gewünschte Dokument zugesandt. Ausdrucke können Ihnen auch elektronisch übermittelt werden.
Die Dokumente werden als amtlicher Ausdruck gefertigt beziehungsweise beglaubigt, sofern Sie nicht ausdrücklich darauf verzichten.
Gebühren (Kosten)
Abschriften und Ausdrucke
- Ausdruck oder unbeglaubigte Kopie: 10,00 Euro
- amtlicher Ausdruck oder beglaubigte Kopie: 20,00 Euro
Elektronische Übermittlung anstelle eines Ausdrucks
- unbeglaubigte Datei: 5,00 Euro
- beglaubigte Datei: 10,00 Euro
Rechtsgrundlage
Zuständige Stelle
Wenden Sie sich an das Amtsgericht Stendal.