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Hinweise der Gemeinde Sülzetal zur Ausgabe von Briefwahlunterlagen

Durch die Medien werden alle Wählerinnen und Wähler aufgerufen, die Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl so früh wie möglich zu beantragen. Viele werden dadurch beunruhigt und erkundigen sich, wann sie die Unterlagen beantragen können.

Derzeitig erfolgen Erstellung und Versand der Wahlbenachrichtigungen. Diese müssen bis spätestens 02.02.2025 beim Wähler eingehen.

In diesem Jahr versendet die Gemeinde keine Wahlbenachrichtigungskarten, sondern die Wahlbenachrichtigungen werden als Brief mit dem Aufdruck „Amtliche Wahlunterlagen“ zugestellt.
Mit dem Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder auch per Email mit den notwendigen Angaben bzw. mit dem aufgedruckten QR-Code können Wahlscheine und Briefwahlunterlagen beantragt werden.

Aufgrund der festgelegten Termine zur Zulassung der Wahlvorschläge und dem anschließenden Druck der Stimmzettel können die Briefwahlunterlagen wahrscheinlich frühestens ab dem 03.02.2025 versandt werden. Die Gemeinde wird nach Übergabe der Stimmzettel umgehend mit dem Versand beginnen.

Aktuelle Informationen zu den Wahlen (Bundestagswahl und Landratswahl) können auf der Homepage der Gemeinde Sülzetal www.gemeinde-sülzetal.de/Bekanntmachungen/Wahlen und in den Aushangkästen der Gemeinde eingesehen werden.

  • Hinweise der Gemeinde Sülzetal zur Ausgabe von Briefwahlunterlagen

14.01.2025