Genehmigung von Tierversuchen beantragen
Allgemeine Informationen
Für die Durchführung von Tierversuchen an Wirbeltieren ist eine Genehmigung des Versuchsvorhabens durch die zuständige Behörde erforderlich.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt beim Landesverwaltungsamt - Referat Verbraucherschutz,Veterinärangelegenheiten
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Rechtsgrundlage
Erforderliche Unterlagen
Für die Genehmigung ist ein schriftlicher Antrag mit allen erforderlichen Angaben zum Versuchsvorhaben einzureichen.
Die notwendigen Angaben für den Antrag können Sie dem Informationsblatt entnehmen.
Gebühren (Kosten)
Die Genehmigung ist kostenpflichtig. Die Gebühren bestimmen sich nach der jeweiligen Kosten- oder Gebührenordnung.