Viehhandel (gewerblich) - Anzeige
Allgemeine Informationen
Wenn Sie gewerbsmäßig mit Vieh handeln oder im Rahmen der arbeitsteiligen Tierproduktion Vieh transportieren oder eine Viehsammelstelle betreiben wollen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen. Änderungen sind ebenfalls unverzüglich anzuzeigen.
Fristen
Die Anzeige hat vor Beginn der Tätigkeit zu erfolgen.
Rechtsgrundlage
Gebühren (Kosten)
In der Regel fallen Gebühren nach der jeweiligen Kosten- oder Gebührenordnung an.
Zuständige Stelle
Veterinäramt (Landkreis/kreisfreie Stadt)