Wohnsitz ummelden
Volltext
Ziehen Sie um, müssen Sie sich an Ihrem neuen Wohnsitz anmelden.
Für Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr hat jene Person die Anmeldung vorzunehmen, in deren Wohnung die Kinder ziehen. Gegebenenfalls ist die Zustimmung des Sorgeberechtigten erforderlich.
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnort zuständige Meldebehörde, in der Regel das Einwohnermeldeamt.
Rechtsgrundlage(n)
Öffnungszeiten Gemeinde Sülzetal
Montag: geschlossen
Dienstag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 16:30 Uhr
Freitag: geschlossen
und nach Vereinbarung
Telefonisch erreichen Sie die Gemeinde auch außerhalb der Sprechtage montags bis freitags von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr unter 039205 646-0 oder per E-Mail an buergermeister@gemeinde-suelzetal.de