
Neuartiges Coronavirus (2019-nCoV)
Sehr geehrte Bürger und Bürgerinnen,
In Sachsen-Anhalt werden die Gesundheitsämter durch den Fachbereich Hygiene des Landesamtes für Verbraucherschutz über das aktuelle Geschehen informiert. Das LAV hat den Gesundheitsämtern eine Handlungsempfehlung zur Verdachtsabklärung und zu Maßnahmen bei 2019-nCoV in Sachsen-Anhalt zur Verfügung gestellt. Außerdem wurde die PCR-Labordiagnostik für 2019-nCoV zeitnah etabliert und steht zur Verfügung, um Verdachtsfälle im Auftrag der Gesundheitsämter abzuklären.
Für Bürgerinnen und Bürger sowie das medizinische Fachpersonal ist am Landesamtes für Verbraucherschutz unter der Nummer +49 (0) 391 2564222 ein Infotelefon von Montag bis Donnerstag 09:00–11:00 Uhr und 13:00–15:00 Uhr und Freitag von 09:00–11:00 Uhr eingerichtet.
Seitens der Gemeinde Sülzetal stehe ich Ihnen persönlich unter den nachfolgenden Kontaktdaten sowie mit der Mobilnummer: +49 (0) 160 2230646 auch außerhalb der regulären Dienstzeiten zur Verfügung.
Über weitere Maßnahmen innerhalb der Gemeinde Sülzetal werde ich Sie unverzüglich und fortlaufend informieren.
Bitte beachten Sie für Neuerungen auch die Links am Ende der Seite.
Kontaktinformationen:
Büro Bürgermeister Gemeinde Sülzetal Herr Jörg Methner Alte Dorfstraße 26 OT Osterweddingen D-39171 Sülzetal
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Telefon |
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+49 39205 646-10 |
Mobil |
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+49 173 6110834 |
Fax |
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+49 39205 646-11 |
E-Mail |
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Internet |
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Hotlines
Zweck
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Rufnummer
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Allgemeine Erstinformation und Kontaktvermittlung
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115
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Kassenärztlicher Bereitschaftsdienst
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116 117
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Corona-Hotline des Landkreises Börde (Privatpersonen)
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+49 3904 7240-1660
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Corona-Hotline des Landkreises Börde (Unternehmen und Einrichtungen)
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+49 3904 7240-1760
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Unabhängige Patientenberatung Deutschland
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+49 800 0117722
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Hotline Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt
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+49 391 2564-222
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Hotline Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung Sachsen-Anhalt
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+49 391 567-4750 (werktags zwischen 08:30 und 16 Uhr)
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Hotline Institus für Medizinische Mikrobiologie und Krankenhaushygiene
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+49 391 6717799
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Hotline Helios Bördeklinik
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+49 800 8123456
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AOK Servicetelefon
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+49 800 1265265
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Hotline IHK Magdeburg - Ausbilduung und Prüfung
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+49 391 5693-438
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[22.01.2021] Stand der Infektionslage im Sülzetal
Gemeinde | Neue Covid-19 Fälle | Gesamtzahl der Covid-19 Fälle seit 09.03.2020 | Genesen seit 24.03.2020 |
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Gemeinde Sülzetal |
0 |
78 |
77 |
7-Tage-Inzidenz für den Landkreis Börde / Quelle Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration
Stand: 21. Januar, 13:14: 134,56
[22.01.2021] Medizinische Maske für alle Verwaltungsgebäude des Landkreises Börde
Die Verwaltungsgebäude des Landkreises Börde bleiben für Besucher bis Ende Februar 2021 geschlossen / für vereinbarte Termine muss ab 25.01.2021 bei Zutritt eine medizinische Maske angelegt werden
Damit setzt der Landkreis Börde den Beschluss der Beratung der Kanzlerin mit den Regierungschefs der Länder vom 19. Januar 2021 um.
Auszug aus dem Beschlusspapier / Punkt 3:
„Das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen hat sich in der Pandemie als besonders wirkungsvolle Maßnahme erwiesen. Gerade vor dem Hintergrund möglicher besonders ansteckender Mutationen weisen Bund und Länder darauf hin, dass medizinische Masken (also sogenannte OP-Masken oder auch Masken der Standards KN95/N95 oder FFP2) eine höhere Schutzwirkung haben als Alltagsmasken, die keiner Normierung in Hinblick auf ihre Wirkung unterliegen. Deshalb wird die Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Geschäften verbindlich auf eine Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken konkretisiert.“
Diese Regelung gilt ab 25.01.2021 auch für alle Beschäftigten und alle Verwaltungsgebäude (einschließlich aller Einrichtungen) des Landkreises Börde.
Für die Kommunikation mit dem Landkreis Börde gilt es die Post, Mail oder Telefon zu nutzen. Nur in begründeten Fällen kann ein persönlicher Einzeltermin, dann unter Beachtung der Verpflichtung, eine medizinische Maske zu tragen, vereinbart werden.
Kontaktinformationen zum Landkreis Börde während der Pandemie (bitte hier klicken)
Regelungen Straßenverkehrsamt / Kfz-Zulassung (Wolmirstedt und Oschersleben):
- eine Onlineterminvereinbarung ist erforderlich
- pro Termin erhält nur eine Person Zutritt zum Verwaltungsgebäude
- der „medizinische“ Mund-Nasen-Schutz ist anzulegen / die Händedesinfektion ist zu nutzen
- die Abstandsregel 1,5 m (besser 2,0 m) ist einzuhalten
- bei möglichen Covid- oder Erkältungssymptomen ist der Zutritt ausgeschlossen
[21.02.2021] Vereinfachung und Aufstockung der Überbrückungshilfe lll
[20.01.2021] Impfzentrum Landkreis Börde in Haldensleben
Die Servicenummer Terminvergabe für das Impfzentrum Haldensleben ist noch nicht aktiv. Der Termin der Inbetriebnahme (noch nicht im Januar 2021) ist abhängig vom verfügbaren Impfstoff. Gegenwärtig arbeiten mobile Impfteams an der auf Empfehlung der Ständigen Impfkommission des Robert-Koch Institutes empfohlen Realisierung der Impfstrategie des Bundes. Demnach laufen aktuell Impfungen für Bewohner von Pflegeeinrichtungen und für Personen in medizinischen Berufen (Personal aus Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, ambulante Pflege und Rettungsdienst).
[11.01.2021] Zweite Änderungsverordnung zur 9. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung / Elfte Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Quarantäneverordnung
Zweite Verordnung zur Änderung der Neunten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung
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Elfte Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Quarantäneverordnung
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[11.01.2021] Erlass zum 11. Januar 2021 Notbetreuung in Kitas
Notbetreuung in Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen des Landes Sachsen-Anhalt
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[11.01.2021] Muster-Rechtsverordnung zur Einschränkung des Bewegungsradius
Musterverordnung zur Einschränkung des Bewegungsradius
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[15.12.2020] Schließung von Gemeinschaftseinrichtungen
Neunte Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt
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Trägerschreiben Schließung von Gemeinschaftseinrichtungen
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Nachweis außerordentliche Betreuung Arbeitgeber
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[14.12.2020] Eltern-Info
Sehr geehrte Eltern,
wie Sie bereits aus den Medien erfahren haben, schließen ab Mittwoch die Schulen und Kindertagesstätten generell aufgrund der nach wie vor hohen Infektionszahlen mit dem COVID-19 Erreger. Wir appellieren an dieser Stelle eindringlich an Sie, ihre Kinder möglichst anderweitig betreuen zu lassen.
Nur in den Fällen, in denen keine anderweitige Betreuung möglich ist, wird eine Notbetreuung vorgehalten.
Dies gilt für die Betreuung in Kindertagestätten vom 16.12. bis 23.12., sowie vom 04.01.-08.01.2020. In der Zeit vom 24.12. – 31.12.2020 sind die Kindertagesstätten im Sülzetal generell geschlossen.
Für schulpflichtige Kinder wird außerhalb der regulären Ferien vom 16.-18.12.2020, sowie am 07.-08.01.2021 die Schule eine Notbetreuung anbieten. Die Hortbetreuung im Sülzetal wird an diesen Tagen im Notbetrieb ebenfalls am Nachmittag, sowie vom 21.-23.12. und am 04. Und 05.2021 ganztags sichergestellt.
In der Zeit vom 24.12.-31.12.2020 ist auch der Hort komplett geschlossen.
Unter welchen Voraussetzungen ein Notbetrieb aufrecht erhalten wird und ob und in welcher Weise von Ihnen Bescheinigungen zur Systemrelevant erwartet werden, ist bisher noch nicht bekannt. Wir halten Sie hier regelmäßig auf dem Laufenden.
[01.12.2020] Dritte Verordnung zur Änderung der Achten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung
Dritte Verordnung zur Änderung der Achten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung
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Begründung zur dritten Verordnung zur Änderung der Achten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung
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[17.11.2020] Novemberhilfe - Verfahren der Abschlagszahlung steht
[10.11.2020] Verfügung des Ministeriums für Inneres und Sport vom 03.11.2020 zum Sportbetrieb im Zusammenhang mit der aktuelle SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung
Aus dem Hause des Ministeriums für Inneres und Sport gab es mit Datum vom 3. November 2020 eine Verfügung zum Sportbetrieb im Zusammenhang mit der aktuellen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung. Diese Verfügung wurde "aufgrund zahlreicher Nachfragen" per Verfügung mit Datum vom 9. November 2020 ergänzt. Inhaltlich geht es um die Ausübung von Training mit Einzelkunden im Fitnesstudio, um die Ausübung des nichtkontaktfreien Individualsportes und um die Nutzung von Gemeinschaftsräumen in Sportstätten.
[10.11.2020] Corona-Hotlines des Landkreis BördeSeit heute (09.11.2020) gibt es beim Landkreis Börde eine zweite Corona-Hotline.
Die zwei Nummern wurden für folgende Anliegen gesplittet:
Landkreis Börde Corona-Hotline (für Privatpersonen) / +49 3904 7240-1660 / covid19@landkreis-boerde.de
Landkreis Börde Corona-Hotline (für Unternehmen und Einrichtungen) / +49 3904 7240-1760 / covid19@landkreis-boerde.de
Die 2 Nummern sind montags bis donnerstags von 08:00 bis 16:00 Uhr und freitags von 08:00 bis 13:00 Uhr geschaltet. Darüber hinaus steht die Mail covid19@landkreis-boerde.de zur Verfügung.
Im Augenblick stehen in der Regel zwischen 10 bis 13 Mitarbeiter für die Anrufer bereit. Die Mitarbeiter sind Beschäftigte des Amtes für Gesundheit und Verbraucherschutz und Beschäftigte aus anderen Ämtern der Kreisverwaltung. Im Augenblick wird die Hotline durch 4 Bundeswehrangehörige unterstützt.
Durch die im Augenblick immer noch steigenden Infektionszahlen wird die Hotline stark beansprucht. Durchschnittlich rufen rund 400 Personen täglich zu unterschiedlichen Zeiten an. Dadurch kann es auch zu Wartezeiten kommen. Wir bitte um Verständnis. Um einfache Anliegen zu klären, wird auf die Internetseiten des Landkreises Börde, des Landes Sachsen-Anhalt, des Landesamtes für Verbraucherschutz und des Robert-Koch-Institutes verwiesen. Die Linksammlung auf diese und weitere Ziele mit amtlichen Coronainformationen findet man auf der Internetseite des Landkreises Börde www.landkreis-boerde.de/corona. Bitte informieren Sie sich.
[05.11.2020] Regelungen zur Einreise von Personen aus Risikogebieten (Liste Robert-Koch-Institut / RKI) nach Deutschland
Das Ministeriums für Arbeit, Soziales und Integration (Einsatzstab Pandemie) weist auf die aktuelle Regelung (Stand 04.11.2020) zur Einreise von Personen aus amtlich registrieren Risikogebieten nach Deutschland hin.
"Jede Person, die aus Risikogebieten nach Deutschland einreist hat sich in eine 14-tägige Quarantäne zu begeben. Wer sich in den 14 Tagen vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten hat, muss sich bei der zuständigen Gesundheitsbehörde melden und die Aufenthaltsadresse angeben. Das gilt nicht, wenn jemand nur durch ein Risikogebiet durchgereist ist und sich dort nicht aufgehalten hat. Das zuständige Gesundheitsamt überwacht die Quarantäneverpflichtung."
Die aktuelle Liste der Risikogebiete (Internetseite RKI) / wird fortlaufend aktualisiert / bitte hier klicken
"Die größten Fallzahlen bei Ausbrüchen treten im Familien-und Bekanntenkreis, bei Busreisen und bei Feiern in geschlossenen Räumen auf." Das meldet das Land Sachsen-Anhalt. Von daher wird auf die Einhaltung der Bestimmungen der aktuellen Eindämmungsverordnung verwiesen.
Lesefassung der aktuellen “Achten Eindämmungsverordnung, zuletzt geändert am 30. Oktober 2020“ / bitte hier Klicken
Durch hygienegerechtes Verhalten zur Eindämmung der Verbreitung beitragen / bitte informieren Sie sich
Bitte lassen Sie so wenig Kontakte wie möglich zu. Treffen Sie für sich und Ihre Familien Vorsorge und halten Sie sich an die empfohlenen Verhaltensregeln "AHA - L" des Robert-Koch-Institutes. Halten Sie Abstand, beachten Sie die bekannten Hygieneregeln und tragen Sie, wo es vorgeschrieben ist, einen Atemschutz. Keime können auch durch Menschenansammlungen in geschlossenen Räumen übertragen werden. Sogenannte Aerosol-Partikel, eben auch Virenbestandteile, können durch die Luft übertragen werden. Die Infektionslehre empfiehlt seit vielen Jahrzehnten, geschlossene Räume ausreichend und ordentlich zu lüften.
Bitte inforieren Sie sich auf der Internetseite www.landkreis-boerde.de/corona über Coronaregelungen für den Landkreis Börde. Zudem ist das Amt für Gesundheit und Verbraucherschutz unter der Telefonnummer (Corona-Hotline) 03904 7240-1660 /
Mail: covid19@landkreis-boerde.de erreichbar.
[02.11.2020] Information an alle Veranstalter
[02.11.2020] Information an alle Vereine
[02.11.2020] Außerordentliche Wirtschaftshilfe
[30.10.2020] Die 2. Verordnung zur Änderung der Achten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung wurde am 30. Oktober 2020 ausgefertigt
Auf Grundlage der Beschlüsse der Sondersitzung des Landeskabinetts hat der Ministerpräsident heute (30.10.2020) die "Zweite Verordnung zur Änderung der Achten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung" ausgefertigt.
Service
Die Landesregierung hat die aktuelle Lesefassung (30.10.2020) der 8. Eindämmungsverordnung in der Fassung der Zweiten Verordnung zur Änderung der Achten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung zusammengestellt. Mit dieser Lesefassung hat man alle Regelungen, die per 30.10.2020 Rechtskraft haben, in einem Dokument zusammengefasst.
Landesregierung hat am 29.10.2020 Handlungsrahmen für Sachsen-Anhalt beschlossen / der Inzidenzwert für den Landkreis Börde liegt bei 47,39 (Stand 30.10.2020 / 09:00 Uhr)
Die Landesregierung Sachsen-Anhalt hat auf ihrer Sondersitzung am 29. Oktober 2020 den Handlungsrahmen für die Eindämmung der Verbreitung der Infektionskrankheit beschlossen. Die Sitzung wurde vom Ministerpräsidenten geleitet.
Zuvor hatten die Kanzlerin und die Ministerpräsidenten die Maßnahmen für Deutschland zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen.
Die 7-Tage-Inzidenz für den Landkreis Börde / Quelle Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration
Stand 30. Oktober 2020 / 09:00 Uhr: 47,39
[29.10.2020] Besucherverkehr in den Verwaltungsgebäuden
Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund der ständig steigenden Infektionszahlen sind auch für die Beschäftigten der Gemeinde besondere Schutzmaßnahmen notwendig.
Der Besucherverkehr in den Verwaltungsgebäuden wird auf ein Minimum reduziert. Dies gilt auch für die Besuche der Mandatsträger.
Bitte versuchen Sie, Ihre Anfragen, Probleme usw. telefonisch oder per Email zu erledigen. Sollte dies nicht möglich sein, stimmen Sie bitte einen Termin mit dem Bürgermeister ab. Evtl. wird ein zuständiger Sachbearbeiter dann hinzugebeten. Ohne Termin werden keine Personen mehr empfangen.
Der Bürgermeister bittet hier um Ihr Verständnis.
[20.10.2020] Pressemitteilung der Staatskanzlei
Staatskanzlei und Ministerium für Kultur Land will geplante Lockerungen aussetzen
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[30.09.2020] Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 29. September 2020
[15.09.2020] Achte Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt
Sechste Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Quarantäneverordnung
PDF, 398 kB »
Achte Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt
PDF, 5,9 MB »
Links: