Bundestagswahlen
Bundestagswahl 2025
Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ihr wichtigstes Organ. Er besteht aus Abgeordneten des deutschen Volkes, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf vier Jahre gewählt werden.
Wahltag
Der Wahltermin zum 21. Deutschen Bundestag wurde im August 2024 vom Bundespräsidenten in Abstimmung mit der Bundesregierung auf den 28. September 2025 festgelegt.
Bundeskanzler Olaf Scholz hat am 11. Dezember 2024 die Vertrauensfrage nach Artikel 68 des Grundgesetzes beantragt. Über die Vertrauensfrage hat der Bundestag am 16. Dezember abgestimmt. Erwartungsgemäß hat die Mehrheit der Abgeordneten dem Bundeskanzler das Vertrauen verweigert. Damit ist der Weg frei für die Auflösung des Bundestages und Neuwahlen. Bundespräsident Dr. Frank‐Walter Steinmeier kann auf Vorschlag des Bundeskanzlers innerhalb von 21 Tagen den Bundestag auflösen. Löst er den Bundestag auf, müssen innerhalb von 60 Tagen Bundestagswahlen stattfinden.
Im Falle einer vorgezogenen Neuwahl findet diese voraussichtlich am 23. Februar 2025 statt.
Wahlrecht
Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger im Sinne von Art. 116 GG, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind, seit mindestens drei Monaten in Deutschland ihre Hauptwohnung haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom aktiven Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Deutsche im Ausland
Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, werden nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen.
Wollen Auslandsdeutsche an einer Bundestagswahl teilnehmen, müssen sie hierfür einen schriftlichen Antrag auf Eintrag in das Wählerverzeichnis bei der zuständigen Gemeinde stellen. Informationen zur Antragstellung erhalten Sie auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin.
Deutsche im Ausland schicken ihren Antrag auf Eintrag in das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl an das Bürgermeisteramt der Gemeinde, in der sie zuletzt in Deutschland gewohnt haben. Wahlberechtigte, die ihren Antrag aufgrund einer früheren Wohnung oder eines früheren gewöhnlichen Aufenthalts im Sülzetal stellen, schicken ihren Antrag per E‐Mail an meldestelle[at]gemeinde-suelzetal.de oder postalisch an:
Gemeinde Sülzetal
Einwohnermeldeamt
Alte Dorfstraße 26
39171 Sülzetal
Ehemalige Sülzetalerinnen und Sülzetaler, die aus anderen Gründen persönliche und unmittelbare Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind, senden ihren Antrag im Original an die oben genannte Postanschrift. Eine Antragstellung per E‐Mail ist für diese Gruppe nicht zulässig. Beispiele für die Wahlberechtigung in diesem Fall finden Sie ebenfalls auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin.
Briefwahl
Im Falle eines vorzeitigen Wahltermins für den 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025, werden die Stimmzettel voraussichtlich erst am 4. Februar beim Statistischen Amt vorliegen. Hintergrund sind die verkürzten Fristen im Zulassungsverfahren der Wahlvorschläge (der Kandidierenden). Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt an die Wählerinnen und Wähler erst nach der Lieferung der Stimmzettel.
Sie möchten bei der nächsten Wahl Ihre Stimme per Briefwahl abgeben? Hier finden Sie allgemeine Informationen, ab wann Sie im Sülzetal Briefwahlunterlagen beantragen können. Oder wie Sie bei der Antragstellung gleich vor Ort wählen können.
Wer kann im Sülzetal Briefwahl beantragen?
Wahlberechtigte, die in das Sülzetaler Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht ohne Vorliegen eines besonderen Grundes durch Briefwahl ausüben. Dies ist auch möglich, wenn sie sich vorübergehend im Ausland befinden. Dazu müssen sie beim Einwohnermeldeamt Sülzetal rechtzeitig einen sogenannten Wahlschein beantragen.
Wie und wo beantrage ich Briefwahlunterlagen?
Wenn Sie per Briefwahl wählen möchten, benötigen Sie einen Wahlschein. Diesen können Sie auf unterschiedliche Weise erhalten:
- Das kann schriftlich – z. B. unter Verwendung der auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten Anträge erfolgen.
- Des Weiteren können Wahlscheine und Briefwahlunterlagen bequem auch über ein Online-Formular beantragt werden. Dabei müssen Name, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift der Wahlberechtigten sowie die ggf. abweichende Anschrift, an die die Unterlagen versandt werden sollen, angegeben werden.
- Per Scan des QR-Codes auf Ihrer Wahlbenachrichtigung lässt sich die Beantragung auf digitalem Weg besonders komfortabel ansteuern.
Die telefonische Antragstellung ist nicht zulässig.
Kann ich auch vom Ausland aus per Briefwahl wählen?
Die Teilnahme an einer Wahl per Briefwahl ist grundsätzlich auch aus dem Ausland möglich.