Büro Bürgermeister Gemeinde Sülzetal Herr Jörg Methner Alte Dorfstraße 26 OT Osterweddingen D-39171 Sülzetal |
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Zweck |
Rufnummer |
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Allgemeine Erstinformation und Kontaktvermittlung |
115 |
Kassenärztlicher Bereitschaftsdienst |
116 117 |
Corona-Hotline des Landkreises Börde (Privatpersonen) |
+49 3904 7240-1660 |
Corona-Hotline des Landkreises Börde (Unternehmen und Einrichtungen) |
+49 3904 7240-1760 |
Unabhängige Patientenberatung Deutschland |
+49 800 0117722 |
Hotline Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt |
+49 391 2564-222 |
Hotline Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung Sachsen-Anhalt |
+49 391 567-4750 (werktags zwischen 08:30 und 16 Uhr) |
Hotline Institus für Medizinische Mikrobiologie und Krankenhaushygiene |
+49 391 6717799 |
Hotline Helios Bördeklinik |
+49 800 8123456 |
AOK Servicetelefon |
+49 800 1265265 |
Hotline IHK Magdeburg - Ausbilduung und Prüfung |
+49 391 5693-438 |
Wer einen Impftermin hat, der sollte pünktlich, nach Möglichkeit nicht zu früh erscheinen. Für die Durchführung der Impfung ist ausschließlich der Termin einschlägig. Nicht der Zeitpunkt, zu dem man am Impfzentrum / am Ort des dezentralen Impfens ankommt. Ganz wichtig, Zutritt erhält nur, wer einen Termin hat.
Warteschlangen (Menschenansammlungen) sind kontraproduktiv zu den aktuellen Kontaktbeschränkungen, wie sie im Land Sachsen-Anhalt und speziell im Landkreis Börde im Augenblick gelten. Der Landkreis Börde hat erst kürzlich eine Rechtsverordnung mit weiteren Einschränkungen von Kontakten im öffentlichen und privaten Raum erlassen. Es gilt Ansteckungen (durch Kontaktübertragung) zu vermeiden. Steht man dennoch in einer Schlange gilt es, die Abstandsregel (1,50 Meter / besser sind 2 Meter) strikt zu beachten.
Pressesprecher Uwe Baumgart: „Der Grundsatz - frühzeitiges Erscheinen sichert die besten Plätze - gilt nicht für den Impftermin. Mit möglichen, absolut geringfügigen Wartezeiten, ist die impfberechtigte Person zum gebuchten Zeitpunkt dran. Und das gilt für Impftermine im Impfzentrum in Haldensleben und für alle dezentralen Impfungen des Landkreises Börde. Es ist wichtig, Warteschlangen zu vermeiden.“
Woran sollen impfberechtigte Person mit Termin denken?
Dezentrales Impfen / Angebot des Landkreises Börde (Bezug mit dem Brief geschickte Unterlagen)
Impfen im Impfzentrum in Haldensleben (Terminbuchung „116117“)
da im Impfzentrum auch nach Berufsgruppen beziehungsweise Tätigkeitsmerkmalen geimpft wird, ist hier die Bescheinigung des Arbeitgebers nachzuweisen
Ab sofort ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum im Landkreis Börde ausschließlich alleine, im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren, nicht im Haushalt lebenden Person sowie den zu den Hausständen gehörenden Kindern, die das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gestattet. Private Zusammenkünfte und Feiern sind ausschließlich im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person sowie den zu den Hausständen gehörenden Kindern, die das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gestattet.
Genau das regelt die erste Rechtsverordnung des Landkreises Börde über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 vom 18. März 2021.
Die dazugehörige Pressemitteilung vom 18. März lesen / bitte hier klicken
Ab heute, 15. März 2021, stellt der Landkreis Börde die Erfassung der Daten der Pandemielage auf das digitale Erfassungssystem „SORMAS“ (Surveillance Outbreak Response Management and Analysis System) um. „SORMAS“ ist ein Management- und Analysesystem für die Reaktion auf Überwachungsausbrüche, wie im Augenblick auf die Covid-19-Pandemie.
Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums, sollen die Gesundheitsämter in Deutschland durch den durchgängigen digitalen Verwaltungsprozess schnell und effizient in die Lage versetzt werden, potentielle Corona-Infizierte und deren Umfeld zu identifizieren. Zudem bietet das System künftig den Vorteil, Daten an die zuständigen Behörden und Stellen, unter anderem an das Land Sachsen-Anhalt oder an das Robert-Koch-Institut, per „Knopfdruck“ zu übermitteln. Bisher sind hier im Hintergrund „händische Prozesse“ abgelaufen. Im Laufe des Jahres, so die Ankündigung aus dem Bundesgesundheitsministerium, soll es zudem digitale Schnittstellen zu den Systemen „DEMIS / Deutsches Elektronisches Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz“ und „Climedo / Digitales Symptom-Tagebuch“ geben.
Wegen des laufenden Umstellungsprozesses können in den nächsten Tagen vorübergehend nicht wie gewohnt alle statistischen Auswertungen veröffentlicht werden.
Folgende Angaben werden ab heute täglich fortgeschrieben:
• die Anzahl der neuen Infektionen
• die Anzahl „möglicher“ Todesfälle
• die 7-Tage-Inzidenz für den Landkreis Börde (Quelle Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration)
Wichtig zu wissen / die Regelquarantänezeit (bisher dargestellt als „genesene Personen“) endet nach 14 Tagen
Die neue Darstellung:
Die Infektionslage im Landkreis Börde am 15. März 2021
Für den Landkreis Börde wurden heute (15.03.2021) und am Wochenende (13./14.03.2021) 42 neue Infektionen erfasst (Inzidenz Stand 14.03.2021 / 113,50)
Heute (und am Wochenende wurden 42 neue Infektionen amtlich registriert.
Laborbestätigte Infektionen (seit 09.03.2020) insgesamt: 3.932 Personen
7-Tage-Inzidenz für den Landkreis Börde / Quelle Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration / Stand: 14. März 2021, 13:02 Uhr: 113,50
Auf Empfehlung des Paul-Ehrlich-Instituts (Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel) wurde per Verfügung des Bundesgesundheitsministeriums am 15. März 2021 die Anwendung des Impfstoffes "Astrazeneca" ausgesetzt. In diesem Zusammenhang wurde vom zuständigen Minister erklärt, dass es sich um eine "reine Vorsichtsmaßnahme" handelt.
Für den Landkreis Börde behalten alle gebuchten Impftermine für das Impfzentrum in Haldensleben und für das laufende dezentrale Impfen in Wolmirstedt und Wanzleben-Börde bis einschließlich Freitag, 19. März 2021, ihre Gültigkeit. Verimpft wird bis dahin der vorhandene Impfstoff des Herstellers "Biontech und Pfizer".
Am Freitag, 19.03.2021, wird auf Grundlage der vorhandenen Menge entschieden, wie es mit den Terminen in der Woche vom 22. bis 26. März 2021 weiter geht. Wir informieren über unsere Internetseite www.landkreis-boerde.de/corona und über die Medien.
Der Impfstoff des Herstellers AstraZeneca eröffnet nun auch vielen, bis 65 Jahre alten Menschen mit schweren chronischen Erkrankungen eine Impfperspektive. Vor dem Hintergrund, dass bereits fast alle Impfberechtigten aus der höchsten Priorität ein Impfangebot für den obengenannten Impfstoff erhalten haben, können nun auch Impfberechtigte mit „hoher“ Priorität einen Termin (116117 oder per Internet) vereinbaren.
Durch die neue Impfverordnung öffnet sich gegenüber der bisherigen Regelung der „Impfanspruch“ nun nicht nur für Personen, die in Kinderbetreuungseinrichtungen, in der Kindertagespflege und in Grund-, Sonder- und Förderschulen tätig sind. Impfberechtigt sind auch Personen mit einem sehr hohen oder hohen Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Coronainfektion. Angesprochen auf den Impfstoff „AstraZeneca“ sagt Stichnoth: „Wenn ich an der Reihe bin und gefragt werde, ob ich mich mit dem Serum von AstaZeneca impfen lasse, sage ich ohne mit der Wimper zu zucken, ja.“
Jede Coronaschutzimpfung bringt die Gesellschaft näher an das Ziel, das Virus zu bekämpfen. „Deshalb bin ich froh, dass nun auch jüngere Menschen bis 65 einen Impfanspruch haben. Für mich ganz wichtig, wir richten den Focus nicht nur auf den wichtigen Bildungsbereich, sondern auf alle impfberechtigten Personen. Es gilt, niemanden zu vergessen. Wichtig sind mir unsere Menschen bis 65, die beispielsweise Tumor-, Lungen oder Lebererkrankungen haben. Und Personen mit einer Autoimmunerkrankung wie „Diabetes mellitus (mit HbA1c größer oder gleich 58 mmol/mol)“, aber auch übergewichtige Personen mit einem BMI über 40 oder Menschen mit chronischen Nierenerkrankungen. Sie alle sind mit der neuen Impfverordnung ab sofort impfberechtigt.“
Fragen und Antworten zur aktuellen Impfverordnung vom 24.02.2021 / Bundesministerium für Gesundheit bitte hier klicken
Übrigens, geimpft wird im Landkreis Börde auch mit dem Serum des Herstellers BioNTech und Pfizer. Allerdings steht dieser Impfstoff nur in begrenzter Menge zur Verfügung, so dass aktuell nur der Personenkreis mit höchster Priorität versorgt werden kann.
Sehr geehrte Eltern,
ab dem 01.03.2020 öffnen wir wieder unsere Kindertagesstätten für alle Kinder!
Allerdings findet diese Öffnung unter besonderen Bedingungen und Einschränkungen statt. Nach wie vor steht es Ihnen frei, Ihr Kind zu Hause zu lassen. Ihr Betreuungsplatz bleibt dabei trotzdem erhalten und Kita-Gebühren werden für diese Zeit nicht erhoben. Wenn Sie diese Möglichkeit in Anspruch nehmen wollen, melden Sie sich bitte unter soziales@gemeinde-suelzetal.de bei uns. Wenn Sie diese Möglichkeit in Anspruch nehmen wollen, melden Sie sich bitte unter soziales@gemeinde-suelzetal.de bei uns.
Um Ihre Kleinsten wieder optimal betreuen zu können, sollen sie möglichst in festen Gruppen zusammenbleiben dürfen. Sammelgruppen, gerade am Morgen und Nachmittag, sollten vermieden werden.
Um dem eingeschränkten Regelbetrieb gerecht zu werden, gelten ab dem 01.03.2020 folgende
Öffnungszeiten der Kindertagesstätten Sülzetal täglich von 6:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Sollten Sie außerhalb dieser Öffnungszeiten von 6:00 Uhr oder bis 16:30 Uhr
zusätzlichen Betreuungsbedarf haben, melden Sie diesen bitte in der Vorwoche verbindlich für die jeweiligen Wochentage an. Wir stellen dann extra Personal zur Verfügung.
Das Impfzentrum des Landkreises Börde nimmt seinen Betrieb zum 1. März 2021 auf. Wer sich gegen das Corona-Virus im Impfzentrum impfen lassen möchte, benötigt dafür einen Termin. Die Termine werden ab 22. Februar 2021 telefonisch wie auch online über das Portal des Patientenservice 116 117 vergeben.
Ab 22. Februar 2021 wird der Terminservice für Impfungen gegen das Coronavirus im Impfzentrum des Landkreises Börde in Haldensleben freigeschaltet. Die Termine können telefonisch über die Rufnummer des Patientenservice 116 117 oder online auf der Internetseite www.116117.de vereinbart werden.
Um 9:00 Uhr wird die Telefon-Hotline für den Landkreis Börde am 22. Februar freigeschaltet. Die Rufnummer 116 117 ist 24 Stunden an 7 Tagen die Woche erreichbar und für alle Anruferinnen und Anrufer kostenlos.
Die Termine werden zunächst an Personen, die mit höchster Priorität Anspruch auf eine Schutzimpfung nach Coronavirus-Impfverordnung vom 8. Februar 2021 haben, vergeben. Das sind beispielsweise Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben oder Personen, die in stationären und teilstationären Einrichtungen tätig sind. Zum Termin im Impfzentrum muss daher der Personalausweis zum Nachweis des Alters oder eine Bescheinigung des Arbeitgebers vorgelegt werden.
Das Impfzentrum des Landkreises Börde befindet sich im Waldring 113 B/C in Haldensleben.
Informationen zum Dezentralen Impfen
Die Impfteams des Landkreises Börde starten in Wolmirstedt und Wanzleben-Börde am 16. März 2021 mit den Impfungen der über 80-jährigen Einwohnerinnen und Einwohner vor Ort. Die Termine werden bis zum 26. Februar per Brief vergeben.
Alle weiteren Kommunen des Landkreises Börde haben ihre über 80-jährigen Einwohnerinnen und Einwohner in Kooperation mit dem Landkreis auch zur Impfbereitschaft angeschrieben. Die Vergabe der dezentralen Impftermine in diesen Kommunen erfolgt ebenfalls per Brief. Die Impfungen beginnen ab Ende März 2021.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Impfzentrums sind ab 22. Februar 2021 in den Gemeinden vor Ort, um weitere Vorbereitungen zum Impfen abzustimmen. Der Landkreis Börde wird dabei durch die Kommunen und die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister unterstützt.
Acht Soldaten der Bundeswehr aus dem Landeskommando sind ab 22. Februar 2021 im Impfzentrum zur Unterstützung der Impfteams im Einsatz.
Die Verwaltungsgebäude des Landkreises Börde bleiben für Besucher bis Ende Februar 2021 geschlossen / für vereinbarte Termine muss ab 25.01.2021 bei Zutritt eine medizinische Maske angelegt werden
Damit setzt der Landkreis Börde den Beschluss der Beratung der Kanzlerin mit den Regierungschefs der Länder vom 19. Januar 2021 um.
Auszug aus dem Beschlusspapier / Punkt 3:
„Das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen hat sich in der Pandemie als besonders wirkungsvolle Maßnahme erwiesen. Gerade vor dem Hintergrund möglicher besonders ansteckender Mutationen weisen Bund und Länder darauf hin, dass medizinische Masken (also sogenannte OP-Masken oder auch Masken der Standards KN95/N95 oder FFP2) eine höhere Schutzwirkung haben als Alltagsmasken, die keiner Normierung in Hinblick auf ihre Wirkung unterliegen. Deshalb wird die Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Geschäften verbindlich auf eine Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken konkretisiert.“
Diese Regelung gilt ab 25.01.2021 auch für alle Beschäftigten und alle Verwaltungsgebäude (einschließlich aller Einrichtungen) des Landkreises Börde.
Für die Kommunikation mit dem Landkreis Börde gilt es die Post, Mail oder Telefon zu nutzen. Nur in begründeten Fällen kann ein persönlicher Einzeltermin, dann unter Beachtung der Verpflichtung, eine medizinische Maske zu tragen, vereinbart werden.
Kontaktinformationen zum Landkreis Börde während der Pandemie (bitte hier klicken)
Regelungen Straßenverkehrsamt / Kfz-Zulassung (Wolmirstedt und Oschersleben):
Wahrnehmung von Impfterminen im Landkreis Börde / durch ein pünktliches (nicht zu frühes) Erscheinen werden Kontakte minimiert
Das Rathaus bleibt bis auf Weiteres geschlossen.
In dringenden Fällen können Sie einen Termin unter +49 39205 646-0 vereinbaren.