Wenn Sie beim Betrieb auch geografische Gebiete überfliegen wollen, müssen Sie unter Umständen eine Erlaubnis beantragen.
Drohnen sind unbemannte Luftfahrzeuge, die zusammen mit der Fernsteuerung ein "Unbemanntes Luftfahrzeugsystem" ("Unmanned Aircraft System" – UAS) bilden. Sie bieten Ihnen eine Vielzahl von Einsatzmöglichkeiten wie zum Beispiel im Bereich der Foto- und Videografie, bei der Rettung von Rehkitzen oder der Vermessung von Flächen.
Wenn Sie mit einer Drohne ein Gebiet überfliegen, benötigen Sie möglicherweise eine Erlaubnis dafür. Solche Gebiete nennt man „geografische UAS-Gebiete“. Sie werden von der Luftfahrtbehörde festgelegt und regeln, wo Drohnenflüge erlaubt, eingeschränkt oder ganz verboten sind. Damit sollen Risiken vermieden werden für
In ganz Deutschland gibt es bestimmte Bereiche, die Sie mit Ihrer Drohne nicht ohne Weiteres überfliegen dürfen. Dazu gehören zum Beispiel
Sie wollen so ein Gebiet mit Ihrer Drohne überfliegen, können aber keine Zustimmung der Betreiberin oder des Betreibers oder der zuständigen Stelle bekommen (zum Beispiel in der Nähe von Flughäfen oder über Wohngrundstücken und in einer Höhe von weniger als 100 Metern)?
Sie können eine Genehmigung dafür beantragen, wenn Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen können. Es gibt eine allgemeine und eine Einzelerlaubnis.
Es gibt keine Frist.