Sie haben Ihr ingenieurwissenschaftliches Studium
erfolgreich
beendet und wollen nun Mitglied der Ingenieurkammer werden? Erfahren Sie hier mehr darüber.
Die Ingenieurkammer in Sachsen-Anhalt ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Als Ingenieur oder Ingenieurin können Sie sich in eine Liste der Ingenieurkammer eintragen lassen.
Folgende Listen werden von der Ingenieurkammer geführt:
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„einfache“ Mitgliedschaft
- Beratende Ingenieure/ Ingenieurinnen
- Bauvorlageberechtigte Ingenieure/ Ingenieurinnen
- Nachweisberechtigte für Standsicherheit
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Sachverständige
- Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige
- Anerkannte Sachverständige der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt
- Zertifizierte Sachverständige nach DIN ISO/IEC 17024
- Interessenten
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Berufshaftpflichtversicherte
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für weitere Ingenieure, für die aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung besondere Qualifikationen gefordert sind z.B. Liste der Fachingenieure, Energieexperten, SiGeKo Liste …
Je nach Liste müssen Sie verschiedene Voraussetzungen für die Eintragung erfüllen.
Eine Mitgliedschaft bietet Ihnen einige Vorteile, z.B. Fort- und Weiterbildungen, Beratung bei Existenzgründung oder auch Interessenvertretung bei berufspolitischen Fragen.
Zudem erhalten Sie einen EU-weit gültigen Ingenieurausweis.
Die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt entscheidet über die Eintragung in eine Liste. Der Sitz der Ingenieurkammer ist in Magdeburg.
Für die Listeneinträge fallen unterschiedliche Gebühren an.
Weitere Kosten für die Führung in den Listen können anfallen.
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Sie haben Ihr Studium
einer technisch-naturwissenschaftlichen Fachrichtung nach mindestens 6 Regelstudiensemestern
erfolgreich beend
et (siehe Ingenieurgesetz vom Land Sachsen-Anhalt)
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Sie dürfen die Berufsbezeichnung „Ingenieur“
führen
- Sie wohnen oder arbeiten in Sachsen-Anhalt
Je nach Liste müssen Sie weitere Voraussetzungen erfüllen:
Mitglied
- Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung
Beratende Ingenieure/ Ingenieurinnen
- Mindestens 2 Jahre Berufserfahrung
- Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung
- Nachweis der Eigenverantwortlichkeit und Unabhängigkeit
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Hinweis:
Jeder Beratende Ingenieur der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt ist Pflichtmitglied im Versorgungswerk, sofern Sie das 62. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Bauvorlageberechtigte Ingenieure/ Ingenieurinnen
- Grundsätzlich ein absolviertes Studium des Hochbaus oder Bauingenieurwesens
- Mindestens 2 Jahre Berufserfahrung bei der Entwurfsplanung von Gebäuden
Nachweisberechtigte für Standsicherheit
- Grundsätzlich ein absolviertes Studium des Hochbaus oder Bauingenieurwesens oder der Fachrichtung Architektur
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Mindestens 3 Jahre
Berufserfahrung auf dem Gebiet der Tragwerksplanung
Sachverständige
- Die Voraussetzungen hängen von den verschiedenen Arten ab
Interessenten
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Sie sind in einem
technisch-naturwissenschaftlichen
Studium immatrikuliert
Wenn die Unterlagen vollständig sind maximal 3 Monate.