Informieren Sie sich hier, wie sich in die Liste der Nachweisberechtigten für Standsicherheit eintragen lassen können.
Mit den Kernstücken des Bauordnungsrechts, (Gefahrenabwehr und dem Schutz von Leib und Leben) sind unmittelbar die Standsicherheit von Bauwerken verbunden. Die Liste der Ingenieure und Ingenieurinnen, die bautechnische Nachweise erstellen können, wird durch die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt geführt.
Die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt entscheidet über die Eintragung in die Liste der Nachweisberechtigten.
Für die Eintragung in die Liste der Nachweisberechtigten für Standsicherheit sind folgende Voraussetzungen notwendig: