Sie möchten als Nachweisberechtigten für bautechnische Nachweise tätig sein? Erfahren Sie hier mehr über den Beruf und die Voraussetzungen.
Jeder Bauantrag und bestimmte Bauunterlagen müssen von einem oder einer Bauvorlagenberechtigten unterschrieben sein. Sie werden von dem Bauherrn oder der Bauherrin beauftragt.
Sie dürfen als Nachweisberechtigter oder -berechtigte nur beauftragt werden, wenn Sie in die Liste der Nachweisberechtigten eingetragen sind.
In Sachsen-Anhalt werden 2 Listen der Nachweisberechtigten geführt.
Nachweisberechtigte für Standsicherheit
Diese Liste wird von der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt geführt.
Nachweisberechtigte für Brandschutz
Diese Liste wird von der Architektenkammer Sachsen-Anhalt geführt.
Die Ingenieurkammer und die Architektenkammer Sachsen-Anhalt entscheiden über die Eintragung in die jeweilige Liste der Nachweisberechtigten.
Für die Eintragung in die Liste der Nachweisberechtigten für Standsicherheit ist zudem notwendig:
Für die Eintragung in die Liste der Nachweisberechtigten für Brandschutz ist daneben notwendig:
Für die Eintragung fällt eine Gebühr zwischen 150 Euro und 185 Euro an.
Die jährliche Listenführungsgebühr beträgt zwischen 40 Euro und 50 Euro.