Wenn Sie als bauvorlageberechtigte Ingenieur arbeiten wollen, müssen Sie in der entsprechenden Liste eingetragen sein.
Wenn Sie als bauvorlageberechtigter Ingenieur oder Ingenieurin arbeiten möchten, müssen Sie Mitglied der Ingenieurkammer sein.
Die Eintragung in die Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure müssen Sie beantragen.
Bauvorlageberechtigte Ingenieur und Ingenieurinnen sind berechtigt, Bauvorlagen für die nicht verfahrensfreie Errichtung und Änderung von Gebäuden zu erstellen.
Bitte reichen Sie Ihren Antrag bei der zuständigen Stelle ein. Diese prüft Ihre Unterlagen und Voraussetzungen.
Bitte wenden Sie sich an die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt.
Dem Antrag müssen Sie folgende Unterlagen hinzufügen:
Keine.