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Erdaufschluss - Arbeiten mit einer unbeabsichtigten Grundwassererschließung anzeigen

Nr. 99129052261002

Sie haben bereits eine Bohrung angezeigt und sind unbeabsichtigt auf Grundwasser gestoßen? Dann müssen Sie die zuständige Behörde informieren.

Volltext

Wenn Sie bereits eine Bohrung gemeldet haben und dabei unbeabsichtigt auf Grundwasser gestoßen sind, müssen Sie dies der zuständigen Behörde unverzüglich melden.

Die Behörde teilt Ihnen mit, ob Sie die Bohrung gegebenenfalls vorübergehend einstellen müssen.

Ansprechpunkt

Untere Wasserbehörde

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Widerspruch