Sie wollen Bohrungen oder sonstige Erdarbeiten durchführen? Dann müssen Sie dies vorher der zuständigen Behörde melden.
Wenn Sie sogenannte Erdaufschlüsse durchführen wollen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde melden. Erdaufschlüsse sind Bohrungen oder sonstige Erdarbeiten, die so tief in den Boden hineinreichen, dass sie die Bewegungen oder die Beschaffenheit des Grundwassers beeinflussen können.
Das kann beispielsweise passieren, wenn Bodenschichten durchstoßen werden, die das darunter liegende Grundwasser vor Verunreinigungen schützen.
Jede Bohrung liefert Daten für die Bewertung des Untergrundes am jeweiligen Standort. Die Anzeige ermöglicht es den zuständigen Behörden, sich vor Ort einen Eindruck vom Bohrvorhaben und vom hervorgebrachten Bohrgut zu verschaffen. Die Behörden können ergänzende Messungen vornehmen und die Qualität der Bohrergebnisse sichern. Das verhindert kostspielige Fehlentscheidungen bei der unterirdischen Raumplanung.
Wenn Sie einen Erdaufschluss oder eine Bohrung in das Erdreich durchführen wollen, müssen Sie dies vorher anzeigen.
Reichen Sie hierzu die Anzeige bei der zuständigen Stelle ein. Viele Landkreise und kreisfreien Städte bieten Ihnen hierfür einen entsprechenden Vordruck.
Die zuständige Stelle prüft, ob durch den Erdaufschluss oder die Bohrung gefährliche Stoffe in das Grundwasser gelangen können. Zudem prüft sie, für welchen Zweck Sie den Erdaufschluss/ die Bohrung beabsichtigen.
Gegebenenfalls erhalten Sie nach der Prüfung eine Anzeigebestätigung. Falls es sich um eine Benutzung eines Gewässers handelt, werden Sie darüber informiert, dass die Benutzung einer wasserrechtlichen Erlaubnis bedarf.
Bitte wenden Sie sich an die untere Wasserbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.
Sie beabsichtigen einen Erdaufschluss/ eine Bohrung in das Erdreich vorzunehmen.
Bitte informieren Sie sich bei der unteren Wasserbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt. Viele Landkreise und kreisfreien Städte bieten Ihnen hierfür einen entsprechenden Vordruck.
EUR 30,00 bis 156,00 je Bohrung/Erdaufschluss.
Die Anzeige muss erfolgen, bevor Sie mit den Arbeiten beginnen.
1 Monat vor Beginn der Arbeiten
Widerspruch
Erdaufschlüsse stellen immer auch geologische Untersuchungen nach dem Geologiedatengesetz dar. Diese müssen Sie daher spätestens 2 Wochen vor Beginn dem Staatlichen Geologischen Dienst (LAGB Sachsen-Anhalt) anzeigen.
Erfolgen die Erdaufschlüsse in Form von Bohrungen, die tiefer als 100 Meter in den Boden eindringen, müssen Sie den Beginn und die Einstellung der Bohrarbeiten mindestens 2 Wochen vorher auch bei der Bergbehörde (LAGB Sachsen-Anhalt) anzeigen.
Die Anzeige kann online über das »Anzeige- und Informationssystem für Bohrungen und Geothermie« erfolgen.