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Für die Ausbildung von Luftfahrern oder Personal für die Flugsicherung benötigen Sie eine Erlaubnis.
Die Erlaubnis kann mit Auflagen verbunden und befristet werden. Sie kann widerrufen werden, wenn sie länger als ein Jahr nicht genutzt worden ist.
Die Zuständigkeit liegt beim Landesverwaltungsamt, Abt. Verkehrswesen als obere Luftfahrtbehörde.
Antrag auf Erteilung der Erlaubnis oder Registrierung nach § 32 Luftverkehrs-Zulassungsordnung (LuftVZO)