Wenn Sie die Berufsbezeichnung »Diätassistentin« bzw. »Diätassistent« führen wollen, benötigen Sie dazu eine Erlaubnis.
Voraussetzungen dafür sind:
Der Antrag auf Erlaubniserteilung ist an keine Frist gebunden.
Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe
Beglaubigte Kopien für Ihre Dokumente können Sie z.B. bei ihrer Wohnsitzgemeinde anfertigen lassen. Alle Übersetzungen müssen von einem in Deutschland beeidigten Dolmetscher gefertigt worden sein.
Die Gebühren für die Erteilung der Erlaubnisurkunde betragen derzeit 50,00 EUR und werden zuzüglich der Kosten für die Postzustellung erhoben.