Wenn Sie die Berufsbezeichnung »Logopädin« bzw. »Logopäde« führen wollen, benötigen Sie dazu eine Erlaubnis.
Die Erlaubnis wird auf Antrag erteilt, wenn der Antragsteller/ die Antragstellerin
Der Antrag auf Erlaubniserteilung ist an keine Frist gebunden.
Wenn Sie die Tätigkeit nur vorübergehend und gelegentlich ausüben, genügt eine Meldung bei der zuständigen Behörde.
Die Erlaubnis erteilt das Landesverwaltungsamt in Halle (Saale).
Haben Sie im Rahmen einer erweiterten Ausbildung heilkundliche Tätigkeiten erlernt, sind sie auch zu deren Ausübung berechtigt.