Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie einen Antrag auf Ermäßigung vom Wasserentnahmeentgelt stellen.
Sie müssen ein Wasserentnahmeentgelt zahlen, wenn Sie Wasser aus oberirdischen Gewässern entnehmen oder ableiten. Sie müssen auch ein Wasserentnahmeentgelt zahlen, wenn Sie Grundwasser entnehmen, zutage fördern, zutage leiten oder ableiten.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie einen Antrag auf Ermäßigung des Wasserentnahmeentgelts stellen.
Bitte wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt.
bis zum 31.März des dem Erhebungsjahr folgenden Jahres
Sie können innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Festsetzungsbescheides Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht erheben.