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Für das Errichten und Betreiben sowie die wesentliche Änderung der Anlagen und des Betriebs von
benötigen Sie eine Erlaubnis.
Als Betreiber von öffentlichen Häfen, Umschlagplätzen, Anlegestellen und Fähren sind Sie verpflichtet, den Betrieb ordnungsgemäß einzurichten und zu führen. Wenn Tatsachen es erfordern, können Sie auf Antrag von der Betriebspflicht befreit werden.
Wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt.