Sie haben die Mindeststudienzeit Ihres Jurastudiums erfüllt? Informieren Sie sich hier über die abschließende juristische Prüfung.
Die erste juristische Prüfung beendet Ihr Jurastudium an der Universität.
Sie ist in 2 Prüfungen unterteilt:
Die staatliche Pflichtfachprüfung zählt 70% der Gesamtnote. Sie beinhaltet einen schriftlichen und einen mündlichen Teil.
Die Schwerpunktbereichsprüfung zählt 30% der Gesamtnote. Sie beinhaltet ebenfalls einen schriftlichen und einen mündlichen Teil.
Sie können über die Reihenfolge der beiden Prüfungen entscheiden.
Die erste juristische Prüfung ist die Grundlage für den Vorbereitungsdienst und somit auch für die zweite juristische Staatsprüfung.
Die staatliche Pflichtfachprüfung wird vom Landesjustizprüfungsamt durchgeführt.
Die Schwerpunktbereichsprüfung wird von der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg durchgeführt.
Für die erstmalige Zulassung fallen keine Gebühren an.
Für die Wiederholungsprüfung zur Notenverbesserung nach erstmalig bestandener Prüfung fallen Gebühren in Höhe von 300 ¤ an.
Für den 1. Prüfungsdurchgang der Pflichtfachprüfung müssen Sie den Antrag zwischen dem 1. November und 30. November des Vorjahres einreichen.
Für den 2. Prüfungsdurchgang müssen Sie den Antrag zwischen dem 1. Mai und 31. Mai des gleichen Jahres einreichen
Widerspruch gegen die Feststellung des Ergebnisses der Prüfungen
Anträge auf Prüfungszulassung finden Sie im Internetauftritt des Landesjustizprüfungsamtes.
Sie können auf Antrag die staatliche Pflichtfachprüfung wiederholen, um Ihre Note zu verbessern.
Nähere Informationen zur Pflichtfachprüfung erhalten Sie auf den Internetseiten des Landesjustizprüfungsamtes.