Vorläufigen Personalausweis beantragen
Ihr Personalausweis ist verloren gegangen oder abgelaufen und Sie benötigen einen neuen? Dann können Sie beim Bürgeramt einen vorläufigen Personalausweis beantragen.
Die Gebühren sind bei Antragstellung zu entrichten.
Volltext
Mit dem vorläufigen Personalausweis können Sie beispielsweise die Zeit bis zur Ausstellung eines regulären Personalausweises überbrücken.
Ihr vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.
Sie müssen den alten vorläufigen oder regulären Personalausweis zurückgeben, wenn Ihnen der neue vorläufige Personalausweis ausgehändigt wird.
Rechtsgrundlage(n)
Öffnungszeiten Gemeinde Sülzetal
Montag: geschlossen
Dienstag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 16:30 Uhr
Freitag: geschlossen
und nach Vereinbarung
Telefonisch erreichen Sie die Gemeinde auch außerhalb der Sprechtage montags bis freitags von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr unter 039205 646-0 oder per E-Mail an buergermeister@gemeinde-suelzetal.de
Erforderliche Unterlagen
- aktuelles biometrisches Passfoto
- Falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Personalausweis oder Reisepass oder vorläufiger Personalausweis oder Kinderreisepass (gültig oder bereits abgelaufen)
- Falls kein gültiger Reisepass oder Personalausweis vorhanden: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde
-
bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
Verfahrensablauf
Sie müssen den vorläufigen Personalausweis persönlich beantragen.
-
Beantragen Sie den vorläufigen Personalausweis bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz.
- Wenn Sie Ihren vorläufigen Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund. Bitte kontaktieren das von Ihnen ausgewählten Bürgeramt, um zu erfahren, ob das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
- Das Bürgeramt stellt Ihnen den vorläufigen Personalausweis aus.
Voraussetzungen
Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, wenn
- Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen,
- in Deutschland gemeldet sind und
- keinen gültigen Personalausweis besitzen.
Sie sind verpflichtet, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen, wenn Sie
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
- in Deutschland gemeldet sind,
- keinen gültigen Personalausweis oder Reisepass besitzen und
- das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Kosten
- Geb�hr: 10,00 EUR (Vorkasse: nein)
- Zuschlag zur Gebühr bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz
Geb�hr: 13,00 EUR (Vorkasse: nein)
Zukünftig ausschließlich digitale Fotos für die Ausstellung von Personalausweisen und Reisepässen
Zukünftig ausschließlich digitale Fotos für die Ausstellung von Personalausweisen und Reisepässen
Aufgrund der Neuregelungen im Bereich des Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesens zur Stärkung öffentlicher Sicherheit und Bürgerfreundlichkeit von Verwaltungsverfahren dürfen mit Wirkung ab 01. Mai 2025 zur Überprüfbarkeit der Biometriekonformität von Passbildern in den Einwohnermeldeämtern ausschließlich digitale Lichtbilder für die Ausstellung von Personalausweisen und Reisepässen verwendet werden.
Sollten Fotos für die Verwendung von Ausweisen bei einem Fotografen erstellt worden sein, müssen diese durch den Fotografen über die Anmeldung in einer Cloud an das Einwohnermeldeamt gesendet werden, um datenschutzrechtliche Bestimmung einzuhalten.
Das Einwohnermeldeamt der Gemeinde Sülzetal verfügt über eine eigene Kamera, so dass Passfotos direkt vor Ort erstellt werden können. Zur Vereinfachung der Ausweis- oder Passbeantragung sollte zukünftig ausschließlich das Einwohnermeldeamt für die Erstellung der Fotos und die Beantragung des entsprechenden Dokumentes genutzt werden.
Eine vorherige Terminvereinbarung – telefonisch oder besser über die Homepage der Gemeinde – ist unbedingt notwendig.