Förderung für Maßnahmen zum Hochwasserschutz beantragen

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Die Hochwasserschutzkonzeption des Landes Sachsen-Anhalt bis 2020 dient als Grundlage für die koordinierte Umsetzung eines wirksamen Maßnahmebündels für einen nachhaltigen, vorbeugenden Hochwasserschutz.

Sie beinhaltet u.a. Maßnahmen zur DIN-gerechten Sanierung der Deiche, trifft Aussagen zu Flutungspoldern, Hochwasserrückhaltebecken und Deichrückverlegungen, stellt Ziele für die Erarbeitung von Überschwemmungsgebietskarten und die Erhöhung der Retentionswirkung in der Fläche dar und legt die erforderlichen Maßnahmen zur Verbesserung von Hochwasservorhersage und -warnung fest. Dies wird durch Konzepte in den jeweiligen Flussgebieten untersetzt.

Genehmigungen für Deichbaumaßnahmen erteilt das Landesverwaltungsamt. Die Herstellung, Beseitigung oder wesentliche Umgestaltung eines Gewässers oder seiner Ufer (Gewässerausbau) bedarf der Planfeststellung. Deich- und Dammbauten, die den Hochwasserabfluss beeinflussen, stehen dem Gewässerausbau gleich.

Rechtsgrundlage(n)