Erste juristische Prüfung ablegen
Sie haben die Mindeststudienzeit Ihres Jurastudiums erfüllt? Informieren Sie sich hier über die abschließende juristische Prüfung.
Volltext
Die erste juristische Prüfung beendet Ihr Jurastudium an der Universität.
Sie ist in 2 Prüfungen unterteilt:
- Die staatliche Pflichtfachprüfung
- Die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung
Die staatliche Pflichtfachprüfung zählt 70% der Gesamtnote. Sie beinhaltet einen schriftlichen und einen mündlichen Teil.
Die Schwerpunktbereichsprüfung zählt 30% der Gesamtnote. Sie beinhaltet ebenfalls einen schriftlichen und einen mündlichen Teil.
Sie können über die Reihenfolge der beiden Prüfungen entscheiden.
Die erste juristische Prüfung ist die Grundlage für den Vorbereitungsdienst und somit auch für die zweite juristische Staatsprüfung.
Ansprechpunkt
Die staatliche Pflichtfachprüfung wird vom Landesjustizprüfungsamt durchgeführt.
Die Schwerpunktbereichsprüfung wird von der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg durchgeführt.
Voraussetzungen
- Erfolgreiche universitäre Zwischenprüfung
- Sie haben die Mindeststudienzeit (2 Jahre) absolviert
- Erfolgreiche Teilnahme an den Übungen für Fortgeschrittene im Bürgerlichen Recht, im Strafrecht und im Öffentlichen Recht
- Erfolgreiche Teilnahme an einer fremdsprachigen rechtswissenschaftlichen Veranstaltung, an einem rechtswissenschaftliche ausgerichteten Sprachkurs oder erfolgreiche Befassung mit rechtswissenschaftlichen Gegenständen in einer fremden Sprache (z.B. fremdsprachiger Moot-Court oder Auslandsstudium)
- Erfolgreiche Teilnahme an einer rechtswissenschaftlichen Lehrveranstaltung, in der praxisrelevante interdisziplinäre Schlüsselqualifikationen vermittelt werden
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Zulassung zur Prüfung
- Nachweis über die Zulassungsvoraussetzungen
- Personalausweis
- Für die Pflichtfachprüfung müssen Sie zudem die Immatrikulationsbescheinigung der Martin-Luther-Universität für die beiden letzten Semester vor der Prüfung vorlegen
Kosten
Für die erstmalige Zulassung fallen keine Gebühren an.
Für die Wiederholungsprüfung zur Notenverbesserung nach erstmalig bestandener Prüfung fallen Gebühren in Höhe von 300 ¤ an.
Frist
Für den 1. Prüfungsdurchgang der Pflichtfachprüfung müssen Sie den Antrag zwischen dem 1. November und 30. November des Vorjahres einreichen.
Für den 2. Prüfungsdurchgang müssen Sie den Antrag zwischen dem 1. Mai und 31. Mai des gleichen Jahres einreichen
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch gegen die Feststellung des Ergebnisses der Prüfungen
Formulare
Anträge auf Prüfungszulassung finden Sie im Internetauftritt des Landesjustizprüfungsamtes.
Hinweise (Besonderheiten)
Sie können auf Antrag die staatliche Pflichtfachprüfung wiederholen, um Ihre Note zu verbessern.
Nähere Informationen zur Pflichtfachprüfung erhalten Sie auf den Internetseiten des Landesjustizprüfungsamtes.