Auskunft aus dem Altlastenkataster beantragen

Sie möchten wissen, ob auf einem Grundstück ein Verdacht auf Altlasten oder schädliche Bodenveränderungen besteht? Dann können Sie eine Auskunft aus dem Altlastenkataster bei der dafür zuständigen Behörde beantragen.

Volltext

Altlastverdächtige Flächen sind Altablagerungen und Altstandorte, bei denen der Verdacht schädlicher Bodenveränderungen oder sonstiger Gefahren für den einzelnen oder die Allgemeinheit besteht. Altstandorte sind Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist. Altablagerungen sind stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind. Die zuständige Behörde führt ein Altlastenkataster, in dem altlastverdächtige Flächen registriert werden. Der Grundstückseigentümer oder andere Personen können Information über mögliche altlastverdächtige Flächen einholen. Dazu kann bei der zuständigen Behörde einen Antrag auf Auskunft aus dem Altlastenkataster gestellt werden. Für die Erteilung der Auskunft an Personen, die nicht selbst Eigentümer des angefragten Grundstücks sind, empfiehlt es sich zur Beschleunigung des Verfahrens vorab eine entsprechende Einwilligung des Eigentümers einzuholen. Anderenfalls muss die Behörde regelmäßig erst die Betroffenen anhören.

Ansprechpunkt

Die zuständige Bodenschutzbehörde (Landkreise oder kreisfreie Städte sowie in besonderen Fällen die Landesanstalt für Altlastenfreistellung [LAF])

Erforderliche Unterlagen

-    Antrag
-    Ggf. weitere Anlagen wie Lageplan und Einwilligung des Grundstückeigentümers
 

Kosten

  • Abgabe: Mindestens 0,00 EUR, höchstens 500,00 EUR. (Vorkasse: nein)

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Um zu erfahren, ob für ein Grundstück behördliche Informationen über Altlasten oder schädliche Bodenveränderungen vorhanden sind, können Sie einen Antrag auf Auskunft aus dem Altlastenkataster stellen. Das entsprechende Antragsformular mit den notwendigen Informationen wird an die zuständige Behörde, in deren Zuständigkeitsgebiet das betreffende Grundstück liegt, weitergeleitet. Sie erhalten eine Mitteilung der Behörde darüber, ob das betroffene Grundstück im Altlastenkataster registriert ist und - nach Prüfung der Zugangsvoraussetzungen - welche Informationen dort verzeichnet sind. Da das Altlastenkataster kontinuierlich fortgeschrieben wird, stellt diese Altlastenauskunft den Ist-Zustand dar. Spätere Änderungen können vorgenommen werden.

Voraussetzungen

Antrag: Name und Anschrift des Antragstellers sowie die genaue Bezeichnung mit Adresse und/ oder Gemarkung, Flur- und Flurstücksnummer des betreffenden Grundstücks beifügen. Sollten Sie nicht selbst Grundstückseigentümer des Grundstücks sein, für das Sie die Auskunft aus dem Altlastenkataster beantragen, empfiehlt es sich dem Antrag eine Einwilligung des Grundstückseigentümers beizufügen.

Frist

Die Auskunft kann jederzeit beantragt werden.

Bearbeitungsdauer

  • 2 — 4 Woche(n)
    • Ab Eingang des Antrages bei der zuständigen Behörde. Sind Rechte Dritter betroffen gegebenenfalls länger.

Formulare

  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Hinweise (Besonderheiten)

Die Ihnen erteilte Auskunft basiert auf Informationen aus dem Stand des Altlastenkatasters zum Zeitpunkt der Antragstellung. Das Altlastenkataster wird laufend fortgeschrieben, Änderungen und Aktualisierungen bleiben vorbehalten. Es wird keine Gewähr für die Aktualität und die Vollständigkeit des Altlastenkatasters und der daraus erteilten Auskünfte übernommen.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 19.12.2024
Fachlich freigegeben durch:

Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt