Förderung für gewerbliche Investitionen beantragen

Unternehmensinvestitionen und kommunale Investitionsvorhaben können aus Mitteln der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" gefördert werden.

Volltext

Der Bund und das Land Sachsen-Anhalt fördern Investitionen der gewerblichen Wirtschaft sowie Investitionen in touristische und wirtschaftsnahe Infrastrukturen.

Ziel ist es, die Wettbewerbs- und Anpassungsfähigkeit der Wirtschaft zu stärken und dauerhafte und hochwertige Arbeitsplätze zu schaffen oder vorhandene zu sichern.

Verfahrensablauf

Reichen Sie den Förderantrag bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt ein. Diese prüft Ihren Antrag und bewilligt diesen, wenn der Förderung nichts entgegensteht.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt.

Voraussetzungen

Zuwendungsempfänger können Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder Gebietskörperschaften und kommunale Zweckverbände sein.

Erforderliche Unterlagen

  • amtlicher Förderantrag 

Welche Angaben weiterhin notwendig sind, erfahren Sie durch die zuständige Stelle.

Kosten

Keine.

Frist

Sie müssen den Antrag vor Beginn Ihres Vorhabens stellen.

Rechtsgrundlage(n)

Formulare

Hinweise (Besonderheiten)