Informationen zu Cross Compliance
Volltext
Im Bereich der staatlichen Prämienzahlungen an landwirtschaftliche Betriebe spielt der Begriff "Cross Compliance" ("anderweitige Verpflichtungen") eine wichtige Rolle. Er besagt, dass Landwirte (seit dem 1. Januar 2005) zum Erhalt von Prämienzahlungen bestimmte Verpflichtungen einhalten müssen. Dabei geht es um drei Komplexe:
- die Einhaltung von Grundanforderungen an die Betriebsführung in den Bereichen Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanzen, Umwelt und Tierschutz,
- die Erhaltung eines guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustands der Flächen und
- die Erhaltung des Dauergrünlandes.
Werden einige oder alle der für diese drei Komplexe festgelegten Verpflichtungen nicht erfüllt, erfolgt eine Sanktionierung. Je nach Schwere, Ausmaß, Dauer oder Häufigkeit der Verstöße kommt es zu einer Kürzung zwischen 1 Prozent und bis zu 100 Prozent der Beihilfezahlungen für ein oder mehrere Kalenderjahre.
Ansprechpunkt
Die Umsetzung von Cross-Compliance erfolgt in Sachsen-Anhalt auf drei Ebenen: Das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt ist die Zahlstelle. Koordinierende Stelle ist das Landesverwaltungsamt. Kontrollbehörden sind die Ämter für Landwirtschaft und Flurneuordnung sowie die Landkreise und kreisfreien Städte.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt und auf den Internetseiten des Landesverwaltungsamtes.