Ausbildungsberatung beantragen
Die Kammer fördern die Durchführung der Berufsausbildungsvorbereitung, der Berufsausbildung und der beruflichen Umschulung durch Beratung aller Beteiligten.
Volltext
Als ausbildende Betriebe, umschulende Einrichtungen und Anbieter von Maßnahmen der Berufsausbildungsvorbereitung wie auch Auszubildende, Umschüler und Teilnehmer in der Berufsausbildungsvorbereitung werden Sie dort beraten und unterstützt.
Beispielsweise bei Konflikten zwischen Auszubildenden und Betrieben, Fragen zu Maßnahmen zur Vorbereitung von Auszubildenden oder Möglichkeiten für Auslandsaufenthalte können Sie sich an die für Ihre Ausbildung zuständige Stelle wenden. Dies ist je nach Beruf und Region beispielsweise die Industrie- und Handelskammer oder eine andere Kammer.
Als Betrieb, Umschulungseinrichtung und Anbieter von Berufsausbildungsvorbereitungen stellen Sie dafür den Beratern und Beraterinnen alle erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung und gewähren ihnen außerdem Zugang zu den Ausbildungsstätten.
Wenn Sie einen Teil Ihrer Berufsausbildung im Ausland machen möchten, berät Sie die Kammer hierzu Wenn Sie für mehr als acht Wochen ins Ausland gehen möchten, stimmen der Ausbildungsbetrieb und die Kammer einen gesonderten Ausbildungsplan ab.
Verfahrensablauf
Sie sollten das Gespräch mit der Beraterin oder dem Berater der zuständigen Stelle direkt suchen, wenn sich bei Ihnen Fragen oder Unklarheiten bezüglich Ausbildung,
Umschulung oder Berufsvorbereitungsmaßnahme einstellen:
- Der Berater vereinbart mit Ihnen einen Termin für ein erstes Beratungsgespräch.
- Ein ausführliches Beratungsgespräch wird dann in der Regel baldmöglichst in Ihrer Ausbildungsstätte geführt.
- Stellt die der Berater fest, dass weitere Gespräche, Ortsbesichtigungen, Unterlagen oder Nachweise notwendig sind, wird zeitnah ein nächster Termin mit Ihnen vereinbart.
- Alternativ kann der Berater auch festlegen, dass Sie telefonisch, per EMail oder schriftlich in Kontakt bleiben.
Sind alle offenen Fragen aus Ihrer Sicht sowie nach Maßgabe der des Beraters geklärt, ist das Verfahren abgeschlossen.
Ansprechpunkt
Wenden Sie sich an die zuständige Kammer. Diese kann z.B. sein:
- die Handwerkskammer für die Berufsbildung in Berufen der Handwerksordnung,
- die Industrie- und Handelskammer für die Berufsbildung in nichthandwerklichen Gewerbeberufen,
- die Landwirtschaftskammer für die Berufsbildung in Berufen der Landwirtschaft und der ländlichen Hauswirtschaft,
- die Rechtsanwalts-, Patentanwalts- und Notarkammer sowie die Notarkasse für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Rechtspflege,
- die Wirtschaftsprüfer- und die Steuerberaterkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung,
- die Ärzte-, Zahnärzte-, Tierärzte- und Apothekerkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Gesundheitsberufe.
Voraussetzungen
Keine.
Erforderliche Unterlagen
- Je nach Art der Beratung möglich, genaueres erfahren Sie bei Ihrer zuständigen Stelle
Kosten
In der Regel fallen für die Beratung keine Gebühren an.
Frist
- Nach Vorgabe der zuständigen Stelle
Bearbeitungsdauer
- Das Verfahren dauert in der Regel zwischen drei und 30 Tagen
- Benötigt der Berater für die Klärung von Fragen zusätzliche Ortstermine, Unterlagen oder Nachweise vom Betrieb/von der Umschulungseinrichtung/vom Berufsvorbereitungsanbieter, verlängert sich die Zeit entsprechend
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.
- Verwaltungsgerichtliche Klage
Formulare
- Formulare: je nach Art der Beratung, für Anmeldung nicht
- Onlineverfahren möglich: nein
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: je nach Art der Beratung
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag