Aufnahme Berufsfachschule beantragen

Sie möchten sich über die Aufnahme an einer Berufsfachschule informieren? Lesen Sie hier alle wichtigen Informationen.

Volltext

Das Bildungsangebot der Berufsfachschulen (BFS) ist sehr vielfältig und ermöglicht Ihnen:

  • mit Bezug zu Berufsfeldern schulische Abschlüsse zu erwerben
  • einen beruflichen Abschluss und gleichzeitig einen höheren Bildungsabschluss zu erwerben (Realschulabschluss oder erweiterter Realschulabschluss; schulischer Teil der Fachhochschulreife).

Gegliedert werden Berufsfachschulen in

  • BFS ohne beruflichen Abschluss,
  • BFS zwei- und mehrjährig mit beruflichem Abschluss und
  • BFS für Gesundheitsfachberufe (hier gelten bundesrechtliche Vorschriften).

Die dazugehörigen Bildungsgänge und Schulstandorte können Sie der Übersicht entnommen werden.

Die Ausbildungszeit umfasst je nach Bildungsgang 1 bis 3 Jahre.

Verfahrensablauf

  • Schulstandort auswählen
  • Aufnahmeformular von der Homepage der Schule herunterladen oder im Schulsekretariat vor Ort in Papierform abholen
  • Ausgefülltes Aufnahmeformular und notwendige Unterlagen entsprechend der Schulvorgaben bei der Schule einreichen
  • Nach erfolgtem Auswahl und Klassenbildungsprozess der Schule  erhalten Sie eine Mitteilung der Schule

Voraussetzungen

  • Für die Aufnahme in die Berufsfachschule benötigen Sie je nach Bildungsgang entweder einen Hauptschulabschluss oder einen Realschulabschluss.

Zusätzlich gibt es bildungsgangspezifische Aufnahmevoraussetzungen. Diese finden Sie auf den Internetseiten  der jeweiligen Berufsbildenden Schule.

Erforderliche Unterlagen

  • Ausgefülltes Aufnahmeformular der jeweiligen Berufsbildenden Schule (in der Regel über die Homepage der Schule verfügbar)
  • Nachweise über die entsprechenden Aufnahmevoraussetzungen

Kosten

Abhängig vom Bildungsgang und der Schule kann in den Gesundheitsfachberufen ein Schulgeld erhoben werden.

Frist

  • Bewerbungsschluss ist der 15.03. eines Jahres
  • Schulen können einen früheren Termin für den Bewerbungsschluss bestimmen
  • Spätere Bewerbungen können im Rahmen freier Kapazitäten berücksichtigt werden

Rechtsgrundlage(n)