Aufnahme Berufsfachschule beantragen
Sie möchten sich über die Aufnahme an einer Berufsfachschule informieren? Lesen Sie hier alle wichtigen Informationen.
Volltext
Das Bildungsangebot der Berufsfachschulen (BFS) ist sehr vielfältig und ermöglicht Ihnen:
- mit Bezug zu Berufsfeldern schulische Abschlüsse zu erwerben
- einen beruflichen Abschluss und gleichzeitig einen höheren Bildungsabschluss zu erwerben (Realschulabschluss oder erweiterter Realschulabschluss; schulischer Teil der Fachhochschulreife).
Gegliedert werden Berufsfachschulen in
- BFS ohne beruflichen Abschluss,
- BFS zwei- und mehrjährig mit beruflichem Abschluss und
- BFS für Gesundheitsfachberufe (hier gelten bundesrechtliche Vorschriften).
Die dazugehörigen Bildungsgänge und Schulstandorte können Sie der Übersicht entnommen werden.
Die Ausbildungszeit umfasst je nach Bildungsgang 1 bis 3 Jahre.
Verfahrensablauf
- Schulstandort auswählen
- Aufnahmeformular von der Homepage der Schule herunterladen oder im Schulsekretariat vor Ort in Papierform abholen
- Ausgefülltes Aufnahmeformular und notwendige Unterlagen entsprechend der Schulvorgaben bei der Schule einreichen
- Nach erfolgtem Auswahl und Klassenbildungsprozess der Schule erhalten Sie eine Mitteilung der Schule
Voraussetzungen
- Für die Aufnahme in die Berufsfachschule benötigen Sie je nach Bildungsgang entweder einen Hauptschulabschluss oder einen Realschulabschluss.
Zusätzlich gibt es bildungsgangspezifische Aufnahmevoraussetzungen. Diese finden Sie auf den Internetseiten der jeweiligen Berufsbildenden Schule.
Erforderliche Unterlagen
- Ausgefülltes Aufnahmeformular der jeweiligen Berufsbildenden Schule (in der Regel über die Homepage der Schule verfügbar)
- Nachweise über die entsprechenden Aufnahmevoraussetzungen
Kosten
Abhängig vom Bildungsgang und der Schule kann in den Gesundheitsfachberufen ein Schulgeld erhoben werden.
Frist
- Bewerbungsschluss ist der 15.03. eines Jahres
- Schulen können einen früheren Termin für den Bewerbungsschluss bestimmen
- Spätere Bewerbungen können im Rahmen freier Kapazitäten berücksichtigt werden
Rechtsgrundlage(n)
- § 9 Schulgesetz Sachsen-Anhalt (SchulG LSA)
- Verordnung über Berufsbildende Schulen, 7. Änderung vom 27. Juli 2021
- Verwaltungsverfahren zur Aufnahme von Schülerinnen und Schülern an den berufsbildenden Schulen RdErl. des MB vom 15.05.2018 - 2-8300/8302; Bezug: RdErl. des MK vom 15.11.2010 (SVBl. LSA S. 318), geändert durch RdErl. des MK vom 5.4.2011