Aufnahme Fachoberschule beantragen
Sie möchten sich über die Aufnahme an einer Fachoberschule informieren? Lesen Sie hier alle wichtigen Informationen.
Volltext
Die Fachoberschule hat die Aufgabe, Ihnen eine vertiefte berufliche Bildung zu vermitteln und Sie zu befähigen, Ihren Bildungsweg an einer Hochschule erfolgreich fortsetzen zu können.
Die Fachoberschule können Sie in den folgenden Fachrichtungen und Schwerpunkten besuchen:
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Wirtschaft und Verwaltung
- Wirtschaft
- Verwaltung und Rechtspflege
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Technik
- Ingenieurtechnik
- Medientechnik
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Gesundheit und Soziales
- Gesundheit
- Sozialwesen
- Gestaltung
- Ernährung und Hauswirtschaft
Die Ausbildung dauert in der Regel 2 Jahre und umfasst die Klassen 11 und 12.
Mit dem Bestehen der Abschlussprüfung erwerben Sie die Fachhochschulreife.
Verfahrensablauf
- Schulstandort auswählen
- Aufnahmeformular von der Homepage der Schule herunterladen oder im Schulsekretariat vor Ort in Papierform abholen
- Ausgefülltes Aufnahmeformular und notwendige Unterlagen entsprechend der Schulvorgaben bei der Schule einreichen
- Nach erfolgtem Auswahl und Klassenbildungsprozess der Schule erhalten Sie eine Mitteilung der Schule
Voraussetzungen
- Realschulabschluss oder gleichwertiger Bildungsstand
- Nachweis eines Praktikumsplatzes, den Sie sich eigenverantwortlich suchen. Die Schule bestätigt Ihnen die Eignung des Praktikumsplatzes.
Für die Zulassung zur 12. Klasse:
- Abgeschlossene mindestens zweijährige Berufsausbildung
- Realschulabschluss
Erforderliche Unterlagen
- Ausgefülltes Aufnahmeformular der jeweiligen Berufsbildenden Schule (in der Regel über die Homepage der Schule verfügbar)
- Nachweise über entsprechende Aufnahmevoraussetzungen
Kosten
Keine.
Frist
- Bewerbungsschluss ist der 15.03. eines Jahres
- Schulen können einen früheren Termin für den Bewerbungsschluss bestimmen
- Spätere Bewerbungen können im Rahmen freier Kapazitäten berücksichtigt werden
Rechtsgrundlage(n)
- § 9 Schulgesetz Sachsen-Anhalt (SchulG LSA)
- Verordnung über Berufsbildende Schulen, 7. Änderung vom 27. Juli 2021
- Ergänzende Bestimmungen zur Verordnung über Berufsbildende Schulen RdErl. des MK vom 11.7.2015 - 22-80006
- Verwaltungsverfahren zur Aufnahme von Schülerinnen und Schülern an den berufsbildenden Schulen RdErl. des MB vom 15.05.2018 - 2-8300/8302; Bezug: RdErl. des MK vom 15.11.2010 (SVBl. LSA S. 318), geändert durch RdErl. des MK vom 5.4.2011 (SVBl. LSA S. 151)