Kind bei Tagesmutter oder Tagesvater anmelden

Sie wollen ihr Kind bei einer Kindertagespflegestelle anmelden? Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen.  

Volltext

Die Kindertagespflege ist eine Alternative und Ergänzung zur Förderung und Betreuung in Tageseinrichtungen. 

Die Kindertagesbetreuung in einer Kindertagespflegestelle beinhaltet die Betreuung und Förderung Ihres Kindes. 

Kindertagespflegestellen haben folgende Aufgaben: 

  • Sie fördern die Entwicklung des Kindes zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. 

  • Sie unterstützen und ergänzen die Erziehung und Bildung in der Familie. 

  • Sie helfen den Eltern, Erwerbstätigkeit, Kindererziehung und familiäre Pflege besser miteinander vereinbaren zu können. 

Der Förderauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes.  

Er bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes.  

Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein. 

Die Förderung soll sich an den folgenden Eigenschaften der Kinder orientieren: 

  • Alter 

  • Entwicklungsstand 

  • sprachlichen und sonstige Fähigkeiten 

  • Lebenssituation 

  •  Interessen und Bedürfnisse 

  • ethnische Herkunft 

Sie schließen mit der Kindertagespflegestelle einen Betreuungsvertrag. Im Betreuungsvertrag legen Sie den Umfang der Betreuung fest.

Verfahrensablauf

Informieren Sie sich rechtzeitig bei der zuständigen Stelle, und äußern Sie Ihre Wünsche (zum Beispiel Betreuungsumfang, Ort). 

Der persönliche Kontakt oder das persönliche Kennenlernen zwischen Ihnen und der Kindertagesmutter oder Kindertagesvater ist sinnvoll und in der Regel auch möglich. Viele Kindertagesmütter und -väter bieten vor einer Anmeldung oder vor Abschluss eines Betreuungsvertrages ein Kennenlernen an. 

Nach der Anmeldung werden die vorhandenen Plätze nach den örtlich vorgegebenen Regeln vergeben. 

Voraussetzungen

  • Ihr Kind darf nicht älter als 13 Jahre alt sein. 

  • Der gewöhnliche Aufenthalt Ihres Kindes ist in Sachsen-Anhalt. 

Kosten

Die Kosten sind abhängig vom Alter Ihres Kindes und vom gewählten Betreuungsumfang.  

  • Ihre Familie erhält für mindestens 2 Kinder Kindergeld:  

  • Sie zahlen für das älteste Kind, das eine Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege besucht 

  • Sie zahlen für jedes Schulkind, das einen Hort besucht, 

Sie müssen als Erziehungsberechtigte die Verpflegungskosten zahlen.

Rechtsgrundlage(n)

Ansprechpunkt

Zuständig sind die Landkreise und kreisfreien Städte als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Diese müssen freie Plätze nachweisen.