Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Diätassistent beantragen
Volltext
Wenn Sie die Berufsbezeichnung »Diätassistentin« bzw. »Diätassistent« führen wollen, benötigen Sie dazu eine Erlaubnis.
Voraussetzungen dafür sind:
- Sie haben die vorgeschriebene Ausbildung abgeleistet und die staatliche Prüfung im Land Sachsen-Anhalt bestanden .
- Sie haben sich keines Verhaltens schuldig gemacht, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt.
- Sie sind in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs geeignet.
Der Antrag auf Erlaubniserteilung ist an keine Frist gebunden.
Ansprechpunkt
Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- Antrag - auf Erteilung einer Erlaubnis zur Führung von Berufsbezeichnungen
- Zeugnis über die staatliche Prüfung in beglaubigter Kopie
- ärztliche Bescheinigung
- Führungszeugnis, Belegart 0
- Personalausweis oder Reisepass in Kopie
Beglaubigte Kopien für Ihre Dokumente können Sie z.B. bei ihrer Wohnsitzgemeinde anfertigen lassen. Alle Übersetzungen müssen von einem in Deutschland beeidigten Dolmetscher gefertigt worden sein.
Kosten
Die Gebühren für die Erteilung der Erlaubnisurkunde betragen derzeit 50,00 EUR und werden zuzüglich der Kosten für die Postzustellung erhoben.