Baugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage im vereinfachten Verfahren beantragen

Bevor Sie die Nutzung einer genehmigungspflichtigen Anlage ändern dürfen, benötigen Sie eine Genehmigung.

Volltext

Bevor Sie die Nutzung einer genehmigungspflichtigen Anlage ändern dürfen, benötigen Sie eine Genehmigung zur Nutzungsänderung (Baugenehmigung). In Ihrem Antrag können Sie ebenfalls beantragen, ob Sie das vereinfachte Verfahren in Anspruch nehmen wollen. Dann prüft die Behörde zum Beispiel bauplanungsrechtliche Vorschriften nicht.

Dazu stellen Sie bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde einen Bauantrag. Grundsätzlich müssen Sie dafür einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser -zum Beispiel Bauingenieur oder Architekt - beauftragen.

In Ihrem Antrag können Sie ebenfalls bestimmen, ob Sie ein reduziertes Prüfprogramm in Anspruch nehmen wollen.

Voraussetzungen

  • Bauvorhaben steht im Einklang mit den öffentlichrechtlichen Vorschriften
  • Falls nicht, können Sie mit dem Bauantrag Abweichungen beantragen und begründen

Erforderliche Unterlagen

  • Bauantrag (per Onlineservice oder Formular),
  • Auszug aus dem amtlichen Liegenschaftskataster,
  • Lageplan,
  • Bauzeichnungen,
  • Baubeschreibung.

Soweit sie vorzulegen sind, außerdem:

  • Standsicherheitsnachweis,
  • Brandschutznachweis,
  • Angaben über die gesicherte Erschließung.

Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde, welche Unterlagen Sie für Ihr konkretes Bauvorhaben einreichen müssen.

Kosten

mindestens 50 ¤

Gebühren für eine Baugenehmigung für je angefangene 500 ¤ des anrechenbaren Bauwertes = 5 ¤

Die Gebühren hängen von folgenden Faktoren ab:

  • Aufwand für die Prüfung der Baugenehmigung
  • Erwartete Kosten der Bauausführung


Frist

  • Sie müssen mit den Bauarbeiten innerhalb von 3 Jahren beginnen, wenn Sie die Baugenehmigung erhalten.
  • Sie dürfen die Bauarbeiten dann maximal 1 Jahr unterbrechen.
  • Sie können die Baugenehmigung 1 Jahr verlängern lassen.

Bearbeitungsdauer

Die Bauaufsichtsbehörde entscheidet innerhalb von 3 Monaten über Ihren Bauantrag. Die Frist beginnt mit dem bestätigten Eingangsdatum.

Ihr Antrag ist grundsätzlich automatisch genehmigt, wenn Sie nach 3 Monaten keinen Bescheid von der Bauaufsichtsbehörde erhalten haben.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Klage vor einem Verwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt

Ansprechpunkt

untere Bauaufsichtsbehörde

Formulare

Verfahrensablauf

Eine Baugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage beantragen Sie elektronisch per Onlineservice oder schriftlich in Papierform unter Nutzung des Formulars.

Bei Nutzung des Formulars gehen Sie wie folgt vor:

  • Füllen Sie das Formular aus.
  • Fügen Sie die erforderlichen Bauvorlagen hinzu.
  • Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.
  • Gegebenenfalls fordert die untere Bauaufsichtsbehörde Sie zu einer Gebühren-Vorauszahlung auf.
  • Leisten Sie die Vorauszahlung.
  • Fehlen Unterlagen oder bestehen sonstige Unklarheiten, werden Sie aufgefordert, diese zu beheben.
  • Reichen Sie in diesem Fall die fehlenden oder angepassten Unterlagen und/oder die Klarstellung ein.
  • Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag und beteiligt die zuständigen Stellen, deren Beteiligung oder Anhörung notwendig ist.
  • Sie erhalten dann die Baugenehmigung sowie einen Gebührenbescheid.
  • Zahlen Sie die Gebühren.

Hinweise (Besonderheiten)

Wenn Ihnen eine Baugenehmigung vorliegt, müssen Sie mindestens eine Woche vor Beginn der Nutzungsänderung der Anlage eine Baubeginnsanzeige bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einreichen.

Rechtsgrundlage(n)