Verlängerung der Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage beantragen

Wenn Sie eine gültige Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage haben, können Sie eine Verlängerung beantragen.

Volltext

Wenn Ihnen eine gültige Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage vorliegt, können Sie eine Verlängerung der Baugenehmigung beantragen.

Die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde kann die Baugenehmigung um maximal ein Jahr verlängern.

Voraussetzungen

Ihnen liegt eine gültige Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage vor.

Die rechtlichen Voraussetzungen haben sich zwischenzeitlich nicht geändert.

Erforderliche Unterlagen

Antrag (per Onlineservice oder schriftlich)

Kosten

Gebühren mindestens 50 €

Die Kosten hängen von folgenden Faktoren ab:

  • Kosten der Bauausführung
  • Aufwand für Prüfung der Teilbaugenehmigung


Frist

  • Sie können die Verlängerung der Baugenehmigung beantragen, solange die Baugenehmigung gültig ist.
  • Verlängerung der Baugenehmigung um bis zu 1 Jahr

Rechtsbehelf

Widerspruch

Ansprechpunkt

untere Bauaufsichtsbehörde

Verfahrensablauf

  • Die Verlängerung einer Baugenehmigung beantragen Sie per Onlineservice oder schriftlich
  • Bei schriftlicher Antragstellung gehen Sie wie folgt vor:
  • Stellen Sie den Antrag und geben Sie darin an, auf welche Baugenehmigung sich Ihr Antrag auf Verlängerung bezieht.
  • Reichen Sie den Antrag bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.
  • Gegebenenfalls fordert die untere Bauaufsichtsbehörde Sie zu    einer GebührenVorauszahlung auf.
  • Leisten Sie die Vorauszahlung.
  • Bestehen Unklarheiten, werden Sie aufgefordert, diese zu beheben.
  • Reichen Sie in diesem Fall die Klarstellung ein.
  • Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag und beteiligt die Gemeinde und die notwendigen Stellen
  • Sie erhalten dann den Bescheid zu Ihrem Antrag sowie einen Gebührenbescheid.
  • Zahlen Sie die Gebühren.

Hinweise (Besonderheiten)

Mindestens 2 Wochen vor Nutzungsaufnahme müssen Sie eine Anzeige zur Nutzungsaufnahme bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einreichen

Rechtsgrundlage(n)