Kindertagesbetreuung anmelden
Sie wollen ihr Kind in einer Tageseinrichtung anmelden? Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen.
Kosten
Die Kosten hängen von der Einrichtung oder Einrichtungsart und dem Alter Ihres Kindes und vom gewählten Betreuungsumfang ab.
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Ihre Familie erhält für mindestens 2 Kinder Kindergeld.
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Sie zahlen für das älteste Kind, das eine Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle besucht Betreuungskosten.
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Sie zahlen für jedes Schulkind, das einen Hort besucht.
Sie müssen als Erziehungsberechtigte die Verpflegungskosten zahlen.
Voraussetzungen
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Kinder bis zum 3. Geburtstag: Ihr Kind darf in eine Krippe gehen.
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Ab dem 3. Geburtstag bis zum Schuleintritt: Ihr Kind darf in einen Kindergarten gehen.
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Ab Schuleintritt bis zum 14. Geburtstag: Ihr Kind darf einen Hort besuchen.
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Der gewöhnliche Aufenthalt Ihres Kindes ist in Sachsen-Anhalt.
Verfahrensablauf
Sie sollten sich rechtzeitig bei der zuständigen Stelle informieren, und ihre Wünsche, zum Beispiel den Betreuungsumfang oder, Ort, anmelden.
Der persönliche Kontakt oder das persönliche Kennenlernen zwischen Ihnen und der KiTa ist daneben auch sinnvoll und in der Regel auch möglich. Viele Einrichtungen bieten vor einer Anmeldung oder vor Abschluss des Betreuungsvertrages ein Kennenlernen ihrer Einrichtung an.