Vorläufigen Reisepass beantragen

Die Gebühren sind bei Antragstellung zu entrichten.

Volltext

Auf einen regulären Reisepass müssen Sie mindestens 2 Wochen warten. Ein Reisepass im Expressverfahren benötigt etwa 3 bis 4 Werktage. Wenn das für Ihre Reisepläne nicht schnell genug ist, können Sie einen vorläufigen Reisepass beantragen. Dies müssen Sie gegenüber dem Bürgeramt begründen.

Den vorläufigen Reisepass erhalten Sie unmittelbar bei der Beantragung, sodass Sie nicht auf ihn warten müssen.

Der vorläufige Reisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip). Daher werden Ihre Fingerabdrücke nicht erfasst.

In einige Länder, wie zum Beispiel in die USA, kann eine visumfreie Einreise nur mit einem Reisepass erfolgen, der einen Chip enthält. Wenn Sie mit einem vorläufigen Reisepass einreisen wollen, benötigen Sie daher in diesen Fällen zusätzlich ein Visum.

Über die aktuellen Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes und die erforderlichen Ausweisdokumente können Sie sich beim Auswärtigen Amt informieren.

Verfahrensablauf

  • Sie beantragen den vorläufigen Reisepass persönlich.
  • Der Antrag wird vor Ort auf dem Bürgeramt ausgefüllt. Sie müssen lediglich unterschreiben.
  • Sie bekommen direkt Ihren vorläufigen Reisepass ausgehändigt.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der Ihr Hauptwohnsitz ist.

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

  • Sie können Ihren Namen im vorläufigen Reisepass nicht nachträglich ändern.
  • Wenn Sie den vorläufigen Reisepass verlieren, müssen Sie dies sofort melden.

Öffnungszeiten Gemeinde Sülzetal

Montag: geschlossen
Dienstag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 16:30 Uhr
Freitag: geschlossen
und nach Vereinbarung

Telefonisch erreichen Sie die Gemeinde auch außerhalb der Sprechtage montags bis freitags von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr unter 039205 646-0 oder per E-Mail an buergermeister@gemeinde-suelzetal.de

Erforderliche Unterlagen

  • biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf)
  • bisheriger Reisepass oder Personalausweis
  • gegebenenfalls Personenstandsurkunde wie zum Beispiel Geburts- oder Heiratsurkunde
  • gegebenenfalls Nachweise, dass der vorläufige Reisepass notwendig ist, zum Beispiel:
    • Flugtickets
    • andere Reiseunterlagen

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung erfolgt sofort.

Kosten

  • Die Gebühr ist unabhängig von Ihrem Alter.

    Gebühr: 26,00 EUR (Vorkasse: ja)

  • Für die Beantragung in einer anderen Gemeinde als Ihrer Heimatgemeinde.

    Gebühr: 52,00 EUR (Vorkasse: ja)

  • Beantragung im Ausland, zum Beispiel, wenn Ihnen Ihr Reisepass im Urlaub gestohlen wurde.

    Gebühr: 96,00 EUR (Vorkasse: ja)

Zukünftig ausschließlich digitale Fotos für die Ausstellung von Personalausweisen und Reisepässen

Zukünftig ausschließlich digitale Fotos für die Ausstellung von Personalausweisen und Reisepässen

Aufgrund der Neuregelungen im Bereich des Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesens zur Stärkung öffentlicher Sicherheit und Bürgerfreundlichkeit von Verwaltungsverfahren dürfen mit Wirkung ab 01. Mai 2025 zur Überprüfbarkeit der Biometriekonformität von Passbildern in den Einwohnermeldeämtern ausschließlich digitale Lichtbilder für die Ausstellung von Personalausweisen und Reisepässen verwendet werden.

Sollten Fotos für die Verwendung von Ausweisen bei einem Fotografen erstellt worden sein, müssen diese durch den Fotografen über die Anmeldung in einer Cloud an das Einwohnermeldeamt gesendet werden, um datenschutzrechtliche Bestimmung einzuhalten.

Das Einwohnermeldeamt der Gemeinde Sülzetal verfügt über eine eigene Kamera, so dass Passfotos direkt vor Ort erstellt werden können. Zur Vereinfachung der Ausweis- oder Passbeantragung sollte zukünftig ausschließlich das Einwohnermeldeamt für die Erstellung der Fotos und die Beantragung des entsprechenden Dokumentes genutzt werden.

Eine vorherige Terminvereinbarung – telefonisch oder besser über die Homepage der Gemeinde – ist unbedingt notwendig.