Reisepass mit 48 Seiten beantragen
Wenn Sie viel reisen und mehr Platz für Ein- und Ausreisestempel sowie Visa benötigen, können Sie einen Reisepass mit 48 Seiten beantragen.
Volltext
Wenn Sie viel reisen, können Sie einen Reisepass mit 48 Seiten beantragen. Dieser Reisepass bietet Ihnen mehr Platz für Ein- und Ausreisestempel sowie Visa.
Sie können den Reisepass im Bürgeramt an Ihrem Wohnort beantragen. Bei mehreren Wohnsitzen beantragen Sie den Reisepass an Ihrem Hauptwohnsitz.
Wenn Sie den Reisepass kurzfristig benötigen, können Sie ihn auch im Expressverfahren beantragen. Beachten Sie, dass dann zusätzliche Kosten auf Ihren Antrag erhoben werden.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Rechtsgrundlage(n)
Öffnungszeiten Gemeinde Sülzetal
Montag: geschlossen
Dienstag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 16:30 Uhr
Freitag: geschlossen
und nach Vereinbarung
Telefonisch erreichen Sie die Gemeinde auch außerhalb der Sprechtage montags bis freitags von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr unter 039205 646-0 oder per E-Mail an buergermeister@gemeinde-suelzetal.de
Erforderliche Unterlagen
-
bisheriges Ausweisdokument, zum Beispiel:
- Reisepass
- Personalausweis
- Kinderreisepass
- biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister, also beispielsweise einer Fotografin oder einem Fotografen
- gegebenenfalls Geburtsurkunde
- gegebenenfalls müssen Sie weitere Unterlagen vorlegen, zum Beispiel Personenstandsurkunden oder Staatsangehörigkeitsurkunden
Verfahrensablauf
Sie müssen Ihren Reisepass mit 48 Seiten persönlich beantragen.
- Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Bürgeramt.
- Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit.
- Der Antrag füllt das Behördenpersonal mit Ihnen vor Ort aus. Sie müssen lediglich unterschreiben.
-
Für Ihre Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken zur Speicherung im Dokument gesetzlich verpflichtend.
- Dafür wird ein flacher Abdruck in der Regel des linken und des rechten Zeigefingers genommen.
- Kinder unter 6 Jahren müssen keinen Fingerabdruck abgeben.
- Sie erhalten von Ihrem Bürgeramt die Information, wann Sie Ihren Reisepass abholen können.
- Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Alternativ können Sie sich das Ausweisdokument in vielen Fällen per Post an Ihre Wohnadresse schicken und persönlich an der Haustür übergeben lassen.
Für die Abholung in der Behörde können Sie eine andere volljährige Person schriftlich bevollmächtigen.
Voraussetzungen
- Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit
- Es dürfen keine Versagungsgründe vorliegen
Kosten
Die Gebühren verdoppeln sich, wenn Sie den Reisepass außerhalb der behördlichen Dienstzeiten oder bei einer örtlich nicht zuständigen Passbehörde beantragen.
Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
- Reisepass mit 48 Seiten für Personen unter 24 Jahren.
Gebühr: 59,50 EUR (Vorkasse: ja)
- Reisepass mit 48 Seiten im Express-Bestellverfahren für Personen unter 24 Jahren.
Gebühr: 91,50 EUR (Vorkasse: ja)
- Reisepass mit 48 Seiten für Personen ab 24 Jahren.
Gebühr: 92,00 EUR (Vorkasse: ja)
- Reisepass mit 48 Seiten im Express-Bestellverfahren für Personen ab 24 Jahren.
Gebühr: 124,00 EUR (Vorkasse: nein)
- Gebühr für Passfoto, wenn es durch die Behörde erstellt wird.
Gebühr: 6,00 EUR (Vorkasse: ja)
- Gebühr bei Versand an Ihre Wohnadresse.
Gebühr: 15,00 EUR (Vorkasse: ja)
Frist
Geltungsdauer:
- für Antragsteller unter 24 Jahre: 6 Jahre
- für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre: 10 Jahre
Bearbeitungsdauer
- 2 Woche(n)
- Reisepass mit 48 Seiten. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung mindestens 2 Wochen dauert.
- 3 Werktag(e)
- Reisepass mit 48 Seiten im Express-Bestellverfahren.
Zukünftig ausschließlich digitale Fotos für die Ausstellung von Personalausweisen und Reisepässen
Zukünftig ausschließlich digitale Fotos für die Ausstellung von Personalausweisen und Reisepässen
Aufgrund der Neuregelungen im Bereich des Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesens zur Stärkung öffentlicher Sicherheit und Bürgerfreundlichkeit von Verwaltungsverfahren dürfen mit Wirkung ab 01. Mai 2025 zur Überprüfbarkeit der Biometriekonformität von Passbildern in den Einwohnermeldeämtern ausschließlich digitale Lichtbilder für die Ausstellung von Personalausweisen und Reisepässen verwendet werden.
Sollten Fotos für die Verwendung von Ausweisen bei einem Fotografen erstellt worden sein, müssen diese durch den Fotografen über die Anmeldung in einer Cloud an das Einwohnermeldeamt gesendet werden, um datenschutzrechtliche Bestimmung einzuhalten.
Das Einwohnermeldeamt der Gemeinde Sülzetal verfügt über eine eigene Kamera, so dass Passfotos direkt vor Ort erstellt werden können. Zur Vereinfachung der Ausweis- oder Passbeantragung sollte zukünftig ausschließlich das Einwohnermeldeamt für die Erstellung der Fotos und die Beantragung des entsprechenden Dokumentes genutzt werden.
Eine vorherige Terminvereinbarung – telefonisch oder besser über die Homepage der Gemeinde – ist unbedingt notwendig.