Reisepass wegen Namensänderung durch Heirat beantragen
Volltext
Nach einer Namensänderung bei einer Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft wird ein neuer Reisepass benötigt.
Die Ausstellung eines neuen Reisepasses ist nur notwendig, wenn der Reisepass weiterhin genutzt wird.
Verfahrensablauf
Die antragstellende Person muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller/die Antragstellerin muss lediglich unterschreiben.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.
Sollte unmittelbar im Anschluss an die Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft eine Auslandsreise beabsichtigt sein, kann die Ausstellung eines neuen Reisepasses bereits vor der Eheschließung oder Begründung der Lebenspartnerschaft beantragt werden; die Aushändigung erfolgt in jedem Falle erst nach der Eheschließung bzw. Begründung der Lebenspartnerschaft und bei Vorliegen der die Namensführung belegenden Unterlagen.
Bei der Beantragung der Dokumente sind geeignete Unterlagen des Standesamtes zur Eheschließung erfoderlich.
Öffnungszeiten Gemeinde Sülzetal
Montag: geschlossen
Dienstag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 16:30 Uhr
Freitag: geschlossen
und nach Vereinbarung
Telefonisch erreichen Sie die Gemeinde auch außerhalb der Sprechtage montags bis freitags von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr unter 039205 646-0 oder per E-Mail an buergermeister@gemeinde-suelzetal.de
Erforderliche Unterlagen
- einen gültigen Ausweis (Reisepass, Personalausweis, Kinderausweis, Kinderreisepass),
- ein aktuelles Foto im Passformat (45 x 35 mm), Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen (biometrisches Lichtbild),
- Ihren bisherigen Reisepass,
- Ihre Geburtsurkunde,
-
bei der Antragstellung für ein Kind :
- Ausweis des anwesenden Sorgeberechtigten,
- die Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises des nicht anwesenden Sorgeberechtigten,
- den Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten.
Bearbeitungsdauer
- 4 Woche(n)
Zukünftig ausschließlich digitale Fotos für die Ausstellung von Personalausweisen und Reisepässen
Zukünftig ausschließlich digitale Fotos für die Ausstellung von Personalausweisen und Reisepässen
Aufgrund der Neuregelungen im Bereich des Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesens zur Stärkung öffentlicher Sicherheit und Bürgerfreundlichkeit von Verwaltungsverfahren dürfen mit Wirkung ab 01. Mai 2025 zur Überprüfbarkeit der Biometriekonformität von Passbildern in den Einwohnermeldeämtern ausschließlich digitale Lichtbilder für die Ausstellung von Personalausweisen und Reisepässen verwendet werden.
Sollten Fotos für die Verwendung von Ausweisen bei einem Fotografen erstellt worden sein, müssen diese durch den Fotografen über die Anmeldung in einer Cloud an das Einwohnermeldeamt gesendet werden, um datenschutzrechtliche Bestimmung einzuhalten.
Das Einwohnermeldeamt der Gemeinde Sülzetal verfügt über eine eigene Kamera, so dass Passfotos direkt vor Ort erstellt werden können. Zur Vereinfachung der Ausweis- oder Passbeantragung sollte zukünftig ausschließlich das Einwohnermeldeamt für die Erstellung der Fotos und die Beantragung des entsprechenden Dokumentes genutzt werden.
Eine vorherige Terminvereinbarung – telefonisch oder besser über die Homepage der Gemeinde – ist unbedingt notwendig.