Haltung von Nutztieren - Anzeige

Volltext

Die Haltung von Nutztieren müssen Sie der zuständigen Behörde anzeigen. Dies betrifft folgende Tierarten:

  • Rinder
  • Schweine
  • Schafe
  • Ziegen
  • Einhufer
  • Hühner
  • Enten
  • Gänse
  • Fasane
  • Perlhühner
  • Rebhühner
  • Tauben
  • Truthühner
  • Wachteln
  • Laufvögel
  • Gehegewild
  • Kameliden
  • andere Klauentiere
  • Fische in Aquakulturbetrieben
  • Bienen
     

Nach erfolgter Anzeige erhält Ihr Betrieb eine Registriernummer.

Frist

Die Anzeige hat vor der Tierhaltung zu erfolgen.

Rechtsgrundlage(n)

Kosten

In der Regel fallen Gebühren nach der jeweiligen Kosten- oder Gebührenordnung an.

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an das Veterinäramt Ihres Landkreises oder kreisfreien Stadt.