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Amtliche Mitteilung: Geflügelpest im Landkreis Börde – Stallpflicht für gesamtes Kreisgebiet angeordnet

Im Landkreis Börde wurde am 22. Oktober 2025 der amtliche Verdacht der hochpathogenen Aviären Influenza (klassische Geflügelpest) bei Wildvögeln festgestellt. Um eine Ausbreitung der Seuche auf Hausgeflügelbestände zu verhindern, hat der Landkreis eine tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung erlassen. Diese tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Die Verfügung beinhaltet wesentliche Schutzmaßnahmen, für die die sofortige Vollziehung angeordnet wurde:

  • Aufstallungspflicht: Alle Halter von Geflügel und anderen in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln im gesamten Landkreis Börde müssen ihre Tiere ab sofort aufstallen. Dies muss entweder in geschlossenen Ställen erfolgen oder unter einer Vorrichtung, die nach oben wasserdicht abgedeckt und seitlich gegen das Eindringen von Wildvögeln gesichert ist (z.B. durch Netze mit einer Maschenweite bis 25 mm).

  • Verbot von Veranstaltungen: Die Durchführung von Veranstaltungen mit Geflügel (z.B. Märkte, Ausstellungen) ist im gesamten Kreisgebiet verboten.

  • Meldepflicht: Wer akut erkranktes oder plötzlich verendetes Geflügel in seinem Bestand feststellt, muss dies unverzüglich dem Amt für Gesundheit und Verbraucherschutz melden.

Diese Anordnungen sind notwendig, da das Risiko einer Einschleppung des Virus durch Wildvögel, unter anderem durch den aktuellen Vogelzug und die hohe Geflügeldichte im Kreis, als hoch eingestuft wird.

Verstöße gegen die angeordnete Aufstallungspflicht können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 30.000 Euro geahndet werden. Der Landkreis weist zudem darauf hin, dass jede Geflügelhaltung, auch Hobbyhaltungen ab dem ersten Tier, bei der zuständigen Behörde angezeigt sein muss.
27.10.2025